Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Pitti,
zuerst einmal empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung aufzunehmen. Erst die eventuelle Ablehnung des Antrags abzuwarten, um dann einen Widerspruch einzulegen, würde sich in die Länge ziehen. Sie sollten klären in welcher Form die Begutachtung die Entscheidung der Rentenversicherung über Ihren Antrag beeinflußt. Sollte sich die Begutachtung nicht in Ihrem Sinne auf eine positive Entscheidung auswirken, können Sie auch vorher schon eine erneute Begutachtung, unter Schilderung der Vorfälle, beantragen.
Sei glücklich, dass du diese Krankheit nicht kennstIch musste heute zum Gutachten wegen EM Rente, aufgrund Angsterkrankung, Agoraphobie, Panikattacken , Somatisierungsstörung, Depressionen. Der Gutachter hat mich im etwa halbstündigen Gespräch fünfmal als Lügnerin bezeichnet, mit den Worten : "Das glaube ich Ihnen nicht.!" Selbst als ich ihm sagte, dass ich seine Einladung erst gestern mittag mit der Post bekommen habe und der Termin für mich sehr kurzfristig war, hat er mir gesagt, dass ich den Brief schon seit Tagen haben würde. Leider hatte ich den Umschlag mit dem Datum zu Hause liegen lassen. Als er dann noch die Frage stellte, wie ich denn mit dieser Krankheit ( besteht seit 22 Jahren) meine beiden Kinder allein erziehen konnte und diese dann auch noch beide studieren könnten, war ich völlig fassungslos. Ich habe nur noch geweint, weil er mich scheinbar für eine Simulantin hält und ich nicht wusste, wie ich ihm denn nun beweisen soll, dass ich wirklich krank bin. Er war beleidigend und als ich ihn direkt fragte, warum er mir nicht glaubt, sagte er : "Sie schwimmen im Selbstmitleid und jammern, sie sind nicht bereit für sich zu kämpfen!" Was mache ich denn seit 22 Jahren? Wenn ich nicht gekämpft hätte, würde ich hier sicher nicht mehr sitzen. Muss ich mir so ein Verhalten wirklich gefallen lassen?Geh Arbeiten.
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