Hallo Paul,
der Antwort von Modi1969 kann zugestimmt werden.
Nach Abschluss des Rehaverfahrens wird geprüft, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. In der Regel wird hierfür der Entlassungsbericht der Rehaklinik dem ärztlichen Dienst der DRV vorgelegt und geprüft. Ob dann ein evtl. neuer Leistungsfall (=Eintritt der Erwerbsminderung) festgestellt wird oder es wieder der erstmalige Leistungsfall wird, kann vorher nicht gesagt werden.
Es sind, wie Modi1969 schreibt, viele Möglichkeiten denkbar.
Alles Gute.