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Experten-Antwort

Darf die DRV erst Erwerbsminderungsrente ablehnen, dann doch bewilligen

von Paul10.02.2019 | 08:45
89 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhielt bis 8/18 eine befristete Erwerbsminderungsrente wurde dann von einem Gutachter als wundergeheilt betrachtet, die Erwerbsminderungsrente wurde eingestellt und ich wechselte ins Alg1. In 10/18 würde ich in eine Stelle vermittelt, die überhaupt nicht meinem Leistungsbild entsprach, schaffte es dann grad 5 Wochen und wurde dann wieder krankgeschrieben. Zur Zeit beziehe ich Krankengeld und gestern lag von der Krankenkasse schon eine Rehaaufforderung im Briefkasten. Sehr schnell sind die da. Jetzt mal angenommen, nur mal fiktiv gedacht, die Rehastätte erklärt mich wieder für Erwerbsgemindert, rutsche ich dann in die Berechnung für 2019 und meine Erwerbsminderungsrente beginnt wieder 7 Monate nach den ersten Krankengeld Bezug. Oder Dürfen die den neuantrag einfach an die alte Erwerbsminderungsrente anknüpfen und rückwirkend bis 8/18 bewilligen, obwohl es damals abgelehnt wurde von der DRV. Anders gefragt: dürfte die DRV aus kostengründen einmal Hüh und einmal Hot sagen, mich einmal gesund erklären und dann später, weil es billiger kommt, mich für rückwirkend Erwerbsminderungsrentner erklären

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

der Antwort von Modi1969 kann zugestimmt werden.

Nach Abschluss des Rehaverfahrens wird geprüft, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. In der Regel wird hierfür der Entlassungsbericht der Rehaklinik dem ärztlichen Dienst der DRV vorgelegt und geprüft. Ob dann ein evtl. neuer Leistungsfall (=Eintritt der Erwerbsminderung) festgestellt wird oder es wieder der erstmalige Leistungsfall wird, kann vorher nicht gesagt werden.

Es sind, wie Modi1969 schreibt, viele Möglichkeiten denkbar.

Alles Gute.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

wie bereits von Modi1969 erläutert, ist hier die Feststellung des ärztlichen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung maßgebend.

Aus dieser ergibt sich, ob, seit wann und wie lange voraussichtlich nun erneut eine Erwerbsminderung vorliegt; auch dass sich die erneute Zahlung einer Rente an 08/2018 anschließt kann dabei generell nicht ausgeschlossen werden.

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1 Antworten

Modi1969am 10.02.2019 | 09:21
Hallo, vorab schon mal, dass die DRV nicht vor Bewilligung/Ablehnung rechnet, in welchem Fall Sie mehr oder weniger zu zahlen hat. Sie stellen wie gefordert den Reha-Antrag, der dann ggf. in einen EM-Rentenantrag umgedeutet wird. Je nachdem, wie der ärztl. Dienst Ihre Erwerbsfähigkeit einschätzt, wird dann unter Berücksichtigung des Leistungsfalls, der Prognose zur Besserung (Zeit-EM oder Dauer-EM) und des Antragsdatums ein Rentenbeginn rauskommen. Es ist theoretisch denkbar, dass man im Nachhinein feststellt, dass der Gesundheitszustand sich nicht -wie zunächst in 2018 vermutet- beständig gebessert hatte und die Rente nahtlos an 2018 weiterzahlt. Denkbar wäre, dass man die zwischenzeitliche Beschäftigung als missglückten Arbeitsversuch ansieht. Letztendlich werden Sie den Ausgang des Verfahrens abwarten müssen, um diesbezüglich Klarheit zu haben...
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