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Darf eine Tagesklinik die Arbeitsfähigkeit nach Entlassung von einer geplanten Reha abhänging machen unabhängig vom tatsächlichen Zustand? Abschlussbericht fürs MDK

von Charlotte16.01.2020 | 15:36
3650 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin zum MDK geladen worden und bekam von meiner Tagesklinik den ausführlichen Bericht zugesandt. Im Kurzentlassungsbericht wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Dies entspricht auch der Beurteilung der weiterbehandelnden Ärzte und meiner Einschätzung. Im ausführlichen Bericht steht als ARBEITSFÄHIG entlassen. Die Erklärung der Tagesklinik lautet dahingehend, dass man nicht arbeitsunfähig entlassen werden DARF (also sie das nicht können), wenn kein Rehabilitationsantrag gestellt wurde. Es geht also nicht um die objektive Arbeitsfähigkeit, sondern ausschließlich um die bürokratische Hürde, dass sie ohne diesen Antrag die Unfähigkeit nicht bescheinigen DÜRFTEN. Ist dies so? Wie lauten die Rechtsvorschriften? In meinem Fall ist eine Rehabilitation deshalb nicht beantragt worden, weil eine Arbeitsfähigkeit auch nach 6 Wochen Rehabilitation nicht erwartet werden können, die Prognose nach Heilungsfortschritt noch nicht so weit ist, und ich zudem BEREITS EINE REHA wegen Psychosomatik in 2019 hatte, da eben schon der Rehaerfolg nicht zu einer Arbeitswiederaufnahe ausreichte. Was mache ich nun an meinem MDK-Begutachtungstermin mit einem Bericht, der mich als arbeitsfähig angeblich entlässt und der dem Kurzbericht widerspricht?

7 Antworten

Charlotteam 16.01.2020 | 15:44
Noch einmal zur erklärenden Ergänzung: Ich war zuerst in Reha, dort wurde ich nach der Mindestzeit entlassen und von dort aus wurde die Weiterbehandlung in einer tagesklinischen Einrichtung empfohlen/verordnet. Die Tagesklinik erfolgte danach, auch hier wurde eine ambulante und engmaschige Weiterbehandlung angeordnet, aber es kam eben die Aussage, dass trotz eindeutiger tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit wegen des fehlenden Reha-Antrages im ausführlichen Abschlussbericht "der Patient wird als arbeitsfähig entlassen" stehen müsse. Ich habe jetzt starke bedenken, was dieser Bericht beim MDK bewirken wird.
KoKam 16.01.2020 | 16:42
Und was soll ein Forum jetzt für Sie tun?
Charlotteam 16.01.2020 | 17:14
Da bei dem MDK eine evtl. Rentenantragstellung im Raume steht, wüsste ich gerne, ob a) die Einschätzung der Tagesklinik relevant ist, mir also irgend etwas echt verbauen kann und b) ob es wirklich eine Rechtsvorschrift gibt, dass die Bescheinigung nicht der reellen Einschätzung ensprechen darf, wenn der Antrag auf Rehabilitation nicht gestellt werden konnte und auf welche Rechtsvorschrift das beruht. Ich hab halt Angst, dass ein Rentenantrag daraufhin abgelehnt werden könnte.
Berateram 16.01.2020 | 17:35
Zitat von Charlotte anzeigenausblenden
Zu a) das kann nur der sozialmedizinische Dienst Ihres zuständigen Rententrägers beantworten, der hier im Forum aber nicht vertreten ist. Zu b) dass eine medizinische Einschätzung nicht der Wahrheit entsprechen darf (gleichgültig aus welchen Gründen), dafür gibt es sicher keine Rechtsvorschrift. Warten Sie einfach auf die Antwort des Experten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser eine andere Einschätzung des Sachverhalts hat.
H.am 16.01.2020 | 18:02
Guten Abend, wer war der Kostenträger der tagesklinischen Behandlung? LG
Charlotte.am 17.01.2020 | 22:31
Herzlichen Dank für die Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
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