Moin .Darf kann 450 Euro Minijob .ausüben wenn mann Leistung Teilhabe am Arbeitsleben bezieht
Grundsätzlich ja.
Voraussetzungen:
Der Nebenjob darf sich nicht auf die Maßnahme auswirken.
Der Nebenjob darf nicht bei einem Arbeitgeber sein, bei dem man ein Praktikum, Ausbildung ... macht. Dann gelten andere Regeln.
Hallo Konstantin,
grundsätzlich ist es möglich, neben dem Bezug von Übergangsgeld einen Minijob auszuüben. Allerdings sollte durch die Ausübung des Minijobs die Teilhabe am Arbeitsleben nicht beeinflusst werden. Deshalb sollten Sie sich vorsichtshalber von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger das Ganze noch bestätigen lassen.
Wird der Minijob denn mit dem Übergangsgeld verrechnet?
Wird der Minijob denn mit dem Übergangsgeld verrechnet?
Hallo Digger79,
bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Übergangsgeld getrennt für jedes Beschäftigungsverhältnis durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.