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Experten-Antwort

Darf ich als EU-Rentenempfänger Kunst verkaufen?

von Solana11.06.2012 | 02:49
2520 Ansichten
6 Antworten

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Ich bekomme seit einigen Jahren EU-Rente, weil ich wegen einer Angstneurose keine Termine ausser Haus wahrnehmen kann, also auch nicht zur Arbeit gehen. Ich darf angestellt bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen. Darf ich auch Bilder verkaufen, wenn dieser Betrag nicht überschritten wird?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Solana,

sofern es sich dabei um eine selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit handelt, gelten die selben Hinzuverdienstgrenzen, wie bei Arbeitnehmern.

Maßgebend ist der steuerrechtliche Gewinn in der Höhe, wie er im Steuerbescheid als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" bzw. "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" festgestellt ist. Im Normalfall wird der Jahresbetrag des Gewinns durch 12 geteilt und dieser Betrag darf 400 Euro nicht übersteigen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Das ist ein guter und richtiger Hinweis von Uuuups - vielen Dank.

Wenn Sie also die Rente bereits seit vor 2001 beziehen sollten, dann kann der Anspruch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ganz wegfallen, weil Sie dann nicht mehr als "erwerbsunfähig" gelten.

Um weiter Rente beziehen zu können, müssten Sie dann einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach dem Recht ab 2001 stellen. In diesem Forum kann natürlich nicht eingeschätzt werden, ob Sie dafür die Voraussetzungen erfüllen würden.

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4 Antworten

Solanaam 11.06.2012 | 14:56
Darf ich denn als EU-Rentenempfänger ein Gewerbe anmelden, also selbständig arbeiten? Ich dachte, ich darf nur angestellt etwas hinzuverdienen, bin mir aber nicht sicher. Können Sie mir das beantworten?
KSCam 11.06.2012 | 14:59
Ja das ist nicht verboten.
Uuuuupsam 11.06.2012 | 21:04
Vorsicht! Die Expertenauskunft gilt für Renten wegen Erwerbsminderung neuen Rechts. Wenn Sie tatsächlich eine alte "Rente wegen Erwerbsunfähigkeit" beziehen, gilt: Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens grundsätzlich nicht mehr erwerbsunfähig. Nachzulesen auch hier (Seite 15): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Solanaam 17.06.2012 | 02:55
Vielen, vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen :-).
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