Hallo Solana,
sofern es sich dabei um eine selbständige (freiberufliche oder gewerbliche) Tätigkeit handelt, gelten die selben Hinzuverdienstgrenzen, wie bei Arbeitnehmern.
Maßgebend ist der steuerrechtliche Gewinn in der Höhe, wie er im Steuerbescheid als "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" bzw. "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" festgestellt ist. Im Normalfall wird der Jahresbetrag des Gewinns durch 12 geteilt und dieser Betrag darf 400 Euro nicht übersteigen.