Hallo Daniel, da dieses Portal von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung betreut wird, können wir Ihnen über eventuelle Sanktionen des Jobcenters, bei einer Ablehnung von bewilligten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, keine konkrete Auskunft erteilen. Gesetzliche Grundlage für die Absenkung und den Wegfall des Arbeitslosengeldes II bildet der § 31 SGB II. Versuchen Sie es mal mit:
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