Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Darf ich mich bewerben trotz Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

von Kristina19.03.2014 | 14:33
2121 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin im Februar von der KK ausgesteuert worden, mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Bei der AA habe ich eine Begutachtung durch den Amtsarzt erhalten, der mich für unter 15 Std arbeitsunfähig befunden hat. Ich habe mehrere psychische Erkrankungen, aber gerade in den letzten Wochen im ambulanten Seeting tolle Fortschritte gemacht. Zurück an meine alte Arbeitsstelle geht aus verschiedenen Gründen gar nicht, ein Beispiel: ich arbeite dort oft alleine im Dienst mit mehrfach- schwerst- behinderten Menschen und das funktioniert nicht mehr mit meiner Angststörung....da ich meinen zu Betreuenden Sicherheit bieten muss, die ich manchmal verliere. Meine Frage: Darf ich mich trotz ärztlicher Begutachtung und Antrag auf Erwerbsminderung bewerben oder wirkt sich das negativ aus? Angenommen ich probiere einen Start im neuen Job und schaffe es doch nicht, was kann mir dann passieren? Ich bin für jede Rückmeldung dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Darüber hinaus ist auch derjenige voll erwerbsgemindert, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Sofern Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz finden, teilen Sie dies dem zuständigen Rentenversicherungsträger bitte mit, egal ob über den Rentenantrag bereits entschieden wurde oder noch nicht.

Dieser prüft anschließend (unter Berücksichtigung dieser Tatsache), ob volle, teilweise oder gar keine Erwerbsminderung vorliegt. Gleichzeitig wird gegebenenfalls geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit eventuell durch berufsfördernde Maßnahmen gebessert oder wieder hergestellt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Schorscham 19.03.2014 | 14:50
Wer sich während eines Rentenverfahrens aktiv um Arbeit bemüht, bekundet damit quasi, dass er sich selbst für erwerbsfähig hält. Die DRV könnte das zum Anlass nehmen, den Rentenantrag erst einmal ruhend zu stellen, bis der Antragssteller weiß was er will.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026