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Darf ich während EU-Antrag neue Arbeitsstelle beginnen?

von herrlehmann09.06.2009 | 11:44
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3 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich hätte eine für mich sehr wichtige Frage. Darf ich während eines EU-Antrages eine neue Arbeitsstelle anfangen? Ich möchte diese Zeit nutzen, um zu testen, ob ich evtl. bei einer anderen Beschäftigung wieder Fuss im Berufsleben fasse! Vorgeschichte: Ich werde von der Krankenkasse ausgesteuert. Würde dann durch die Nahtlosigkeitsregelung ins ALG1 fallen. Mir stehen 12 Monate zu. Meine jetzige Beschäftigung werde ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen müssen. Ich packe es bei dieser Firma einfach nicht mehr. Habe dort alles probiert! 2 gescheiterete Wiedereingliederungen! Arbeitsplatzumgestalltung! Bin dort seit 1,5 Jahren im Krankenstand (unterbrochen durch 2 Wiedereingliederungen). War auch schon beim MDK der Kasse. Der bestätigt mir meine Krankheit (Rheuma, psychische Probleme, Ängste etc.), glaubt aber, ein Rentenantrag wäre kaum durchzubringen! Mein ARzt meint, ich sollte trotzdem einen stellen. Selbst wenn dieser nur zum Teil und Befristet genehmigt wird. Auch wenn er abgelehnt würde, könnte ich Zeit gewinnen für die Genesung. Aber ich möchte es auch versuchen, bei einer anderen Firma. Viellicht klappt es ja doch! Darf man also während eines EU-Antrages und im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bei einer neuen Firma anfangen? Danke HerrLehmann

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei der Beurteilung, ob Sie erwerbsgemindert sind, stehen in erster Linie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen im Vordergrund. Üben Sie allerdings aktiv eine Beschäftigung aus, könnte (!) dies ein Indiz dafür sein, dass Sie - entsprechend Ihrem Leistungsvermögen - doch in einem gewissen zeitlichen Umfang erwerbstätig sein können und damit nicht erwerbsgemindert wären.

Wie sich die Aufnahme einer neuen Beschäftigung auf die Nahtlosigkeitsregelung nach dem SGB III auswirkt, müssten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit erfragen.

2 Antworten

Corlettoam 09.06.2009 | 12:54
Ja, natürlich dürfen Sie eine neue Arbeitsstelle antreten. Wer sollte Ihnen das auch verbieten ?? Im Gegenteil werden alle Instutitionen ( Krankenkasse, Agentur für Arbeit etc. ) froh sein wenn Sie dies tun, da diese damit aus ihrer Leistungspflicht ihnen gegenüber raus wären... Ob dies allerdings ihren gestellten und noch laufenden EM-Antarg positiv unterstützen wird, dürfte allerdings stark bezweifelt werden.. Und die Meinung des MDK sollten Sie keinesfalls auf die " Goldwaage " legen. Die Entscheidung über eine EM-Rente trifft einzig und alleine die RV bzw. deren medizinischer Dienst. Wer 1,5 Jahren ununterbrochen krank geschrieben ist und 2 gescheiterte Wiedereingliederungsversuchehihinter sich hat, hat zumindest relativ gute Chancen eine EM-Rente zu erhalten. Ob nur teilweise oder volle EM-Rente zuerkannt wird, ist natürlich eine ganz andere Sache. Befristet wird eine EM-Rente zumindest bei Erstbeantragung eigentlich immer. Ob ihr gesundheitlicher Zustand überhaupt derzeit und bis auf weiteres allerdings eine Arbeitsaufnahme ( auch zu " Testzwecken " ) zulässt, können nur Sie und ihr Arzt beurteilen. Persönlich wäre ich mit solcher Art von " Tests " sehr sehr vorsichtig , da ein erneutes Scheitern hier auch ihre gesamte gesundheitliche Situation weiter verschärfen könnte.
Schadeam 09.06.2009 | 16:56
Ergänzung zum letzten Absatz des Experten: Da brauchen Sie beim AA nicht nachfragen: Nehmen Sie einen neuen Job an, sind Sie i.d.R. nicht mehr arbeitslos und die Nahtlosigkeit hat sich "in Luft aufgelöst". Und das Arbeitsamt ist glücklich und zufrieden, weil ein Fall aus der Statistik draußen ist.....und Sie das Amt (zumindest vorübergehend) nichts mehr kosten.
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