Hallo Frau Rossi,
dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen.
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Hallo Frau Rossi,
dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen.
W*lfgang vergisst gern zu erwähnen, dass der steuerliche Gewinn zwar bei 6300 € liegen darf, Sie aber als nur unter 3 Stunden erwerbsfähig eingeschätzt werden. Sollten Sie also nicht das Risiko eingehen wollen, Ihre volle EM-Rente aufs Spiel zu setzen, sollten Sie auch nur unter 3 Stunden täglich arbeiten oder sich von der DRV bescheinigen lassen, dass wenn Sie täglich mehr arbeiten, dieses auf Kosten Ihrer Restgesundheit tun.Dürfte man den Hinzuverdienst von 6300€ Jahr auch auf selbständiger Basis dazu verdienen?Hallo Frau Rossi, wie bisher schon/bis 30.06.2017 gilt auch weiterhin Hinzuverdienst aus einer selbständigen Tätigkeit als zulässiges Einkommen - NEU eben, dass der steuerrechtliche Gewinn nunmehr bei 6300 EUR, statt vormals bei 5400 EUR liegen darf. Von den wohl bekannten Mitteilungspflichten mal abgesehen,die sich bei einem EMRT-Bezug ergeben, aber die sind Ihnen sicher geläufig! Gruß w.
Blubb.Hallo Frau Rossi, wie bisher schon/bis 30.06.2017 gilt auch weiterhin Hinzuverdienst aus einer selbständigen Tätigkeit als zulässiges Einkommen - NEU eben, dass der steuerrechtliche Gewinn nunmehr bei 6300 EUR, statt vormals bei 5400 EUR liegen darf. Von den wohl bekannten Mitteilungspflichten mal abgesehen,die sich bei einem EMRT-Bezug ergeben, aber die sind Ihnen sicher geläufig! Gruß w.W*lfgang vergisst gern zu erwähnen, dass der steuerliche Gewinn zwar bei 6300 € liegen darf, Sie aber als nur unter 3 Stunden erwerbsfähig eingeschätzt werden. Sollten Sie also nicht das Risiko eingehen wollen, Ihre volle EM-Rente aufs Spiel zu setzen, sollten Sie auch nur unter 3 Stunden täglich arbeiten oder sich von der DRV bescheinigen lassen, dass wenn Sie täglich mehr arbeiten, dieses auf Kosten Ihrer Restgesundheit tun.
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