Hallo Ronaldo,
sofern Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro einhalten und nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich tätig sind, haben Sie im Regelfall nichts zu befürchten.
Im Zweifelsfall müssen Sie sich aber gefallen lassen, dass der Rentenversicherungsträger seine Entscheidung hinsichtlich Ihres Leistungsvermögens überprüft. Das kann er übrigens auch, wenn alle Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten werden.