Ich darf täglich 3 Stunden arbeiten und 6300euro jährlich verdienen.
Darf man mehrere Jobs annehmen bis man die 450 Euro Grenze erreicht hat
Zb. Zeitung austragen 3 Stunden., Haushalt reinigen 3 Stunden, etc...oder nur einen vollen 450euro job
Man darf so viel arbeiten wie man kann. Ob es dann allerdings bei der Rente bleibt?
Wenn Sie 3 Stunden arbeiten, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Zudem scheint bei mehreren Jobs Ihr Leistungsspiegel doch umfassender zu sein,Sie scheinen noch so einiges zu können. Ganz dünnes Eis um bei der RV dadurch auf den Prüfstand zu kommen.Dürfte auch so im Rentenbescheid stehen... Von Zeit zu Zeit ODER bei einer Arbeitsaufnahme wird geprüft. Lassen Sie es ruhiger angehen, unter 3 Stunden und nur eine Tätigkeit.
Aus VERSICHERUNGSrechtlicher Sicht bleiben mehrere Minijobs dann geringfügige Beschäftigungen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen insgesamt den Betrag von monatlich 450 Euro nicht überschreiten (also 5.400 Euro). Der zeitliche Umfang, in dem die Beschäftigungen ausgeübt werden, spielt in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung keine Rolle.
Im RENTENrecht steht eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur zu, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Arbeiten Sie mehr, wird der Rentenversicherungsträger das zum Anlass nehmen, Ihr Restleistungsvermögen und damit den Rentenanspruch zu prüfen. Das erfolgt unabhängig von der Anzahl der ausgeübten Beschäftigungen.
Besteht der Erwerbsminderungsrentenanspruch weiter, sind bei der Höhe der Rente die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten diese Regelungen ab einem jährlichen (Gesamt-)Hinzuverdienst von 6.300 Euro.
Habe nicht behauptet dass ich 3 Stunden und 1 Minute täglich arbeiten möchte. Ich weiß dass man 3 Stunden und 0minute arbeiten darf. Ob man einen vollen 450, Euro job Annimmt und täglich 3stunden arbeitet oder mehrere Jobs täglich 3 stunden. Stellt für mich kein Unterschied dar.
Sagen wir Mal
Montag 3 Stunden Haushaltshilfe
Dienstag frei
Mittwoch 3stunden Zeitung austragen
Donnerstag frei
Freitag frei
Samstag 3 Stunden Zeitung austragen
So ungefähr gäbe es 400Euro
Im RENTENrecht steht eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur zu, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Das stimmt so nicht!
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden.
Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens.
MfG
Das stimmt aber nicht!
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich arbeiten kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Selbst wenn Sie bisher damit durchgekommen sind, ändert das nichts an der Rechtslage.
MfG
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)
Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Gruß
w.
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)
Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Gruß
w.
W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht?
Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag.
Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert.
Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann?
Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?
es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei.
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Genau darauf reitet W*lfgang gerne herum, obwohl das eher die Ausnahme ist.
Hallo Gegenfrage an W*lfgang,
welcher Widerspruch?
Ich habe es doch verständlich begründet/haben Sie es immer noch nicht verstanden? ;-)
@Schade folgend schon/ist ja auch vom Fach :-)). Sie müssen nicht immer nur vom 'Standardfall' ausgehen, sondern auch den Personen mit Einschränkungen Luft zur Selbständigkeit/zur selbst verwirklichten Arbeitsleitung lassen, die es trotz aller Einschränkungen noch lebenswert finden, dass Mehr über die zeitlichen/gesetzlichen Grenzen für sich einzusetzen + EMRT läuft weiter/kein Widerspruch.
...wieder mal: Stephen Hawking - noch Fragen?
Wie immer zwecklos, wenn man sich mit 'Laienmeinungen' in dieser Frage EMRT/zulässige Arbeitsleistung austauscht, die ohne Hintergrundwissen einfach so daher plappern ...sorry für diesen 'harten' Endsatz auf Ihren aus Unkenntnis erwiderten Beitrag – Sie finden das überheblich von mir? Gern – kann ich mir dank Sachkenntnis einfach leisten :-))
Gruß
w.
„Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.“
Wird diese Anfrage dem medizinischen Dienst vorgelegt oder kann der Sachbearbeiter selbständig über die Anfrage entscheiden?
Ich habe einen Bekannten, der hat vor circa 5 Wochen schriftlich angefragt und noch immer keine Antwort.
Bei voller EMR mit den eigenen Leistungseinschränkungen und dem vorhandenen Restleistungsvermögen einen geeigneten Minijob zu finden , ist ja oft nicht leicht und eigentlich wäre es gut wenn man dann schnell Bescheid weiß.
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen...
Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben?
Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden.
Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens.
Was genau ist an dieser Aussage falsch?
Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen.
Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen.
Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich.
(Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?)
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen.
Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf.
Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen.
Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich.
Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang.
MfG
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen...
Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben?
Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden.
Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens.
Was genau ist an dieser Aussage falsch?
Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen.
Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen.
Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich.
(Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?)
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen.
Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf.
Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen.
Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich.
Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang.
MfG
Schorsch Sie haben recht und ich stimme Ihnen zu. Unser W. Ist fachlich kompetent und das wars. Wenn es nach mir ginge, würde die Arbeitsmarktrente abgeschafft werden jeder sollte doch am besten wissen, warum er die volle EMR bekommt. Diese Menschen habe ich besondes gerne, versuchen mit allen Mitteln die volle EMR zu bekommen und wenn Sie sie haben, gehen Sie dann eine Woche später einen 450 Euro Job.
Mfg
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Und wie viele gibt es von dieser Sorte?
Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen.
Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten.
Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Und wie viele gibt es von dieser Sorte?
Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen.
Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten.
Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
Niemand muss in einem öffentlichen Forum nachfragen. Hier gibt es keine rechtssicheren und verbindlichen Antworten.
Dafür ist einzig und allein der Rententräger zuständig.
Niemand muss in einem öffentlichen Forum nachfragen. Hier gibt es keine rechtssicheren und verbindlichen Antworten.
Dafür ist einzig und allein der Rententräger zuständig.
Dass Ihre Antworten nicht immer rechtssicher sind, ist bekannt.
Trotzdem wählen viele User diesen unsicheren Weg um sich zu informieren.
Im Übrigen war mein Ratschlag ironisch gemeint, weil kaum ein EM-Rentenbegehrender bereits im Antrag freiwillig zugeben würde, dass er noch über ein nennenswertes berufliches Leistungsvermögen verfügt.
An die DRV-Experten:
Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.
Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.
Die Gesetzeslage in Form von §43 SGB VI ist doch eindeutig und sagt das klipp und klar aus!