Bei nur 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit werden Sie auch mit Sicherheit keine Abfindung bekommen...
Ein Arbeitszeugnis bekommen Sie aber immer - ob Sie selbst kündigen oder gekündigt werden spielt dabei keine Rolle.
Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch !
Ebenfalls darf bei der Qualität ihres Zeugnisses keine Rolle spielen oder erwähnt werden, wer gekündigt hat und warum oder sonstige Dinge..
Da dürfen nur und vor allem wahrheitsgemäß ihre Arbeitsleistungen niedergeschrieben werden.
Sollte dies nicht so sein, empfehle ich Ihnen - aus eigener Erfahrung - via Anwalt ein ordentliches Zeugnis von ihrem Arbeitgeber anzufordern.
Dann bekommen Sie ein 1a Zeugnis mit Sternchen.....
Sie glauben gar nicht, was dann alles möglich ist ( bis soweit hin, das man sein Zeugnis gleich selbst schreibt und dies auch so vom Arbeitgeber wörtlich übernommen wird... )
Der andere Ablauf ist so richtig, wobei Sie sich schon 2 Monate VOR Aussteuerung erstmals bei der AfA melden sollten.
Dann wird man Ihnen gleich weitere Termine ( wie ALG I Antragstellung etc. ) nennen und Ihnen auch alles andere zum weiteren Verfahrensablauf erklären.
Auch betreffend der konkreten Jobkündigung sollten Sie dies - zur Sicherheit ! - bei dem ersten Termin mit dem Sachbearbeier der AfA besprechen und sich diese Eigenkündigung
" absegnen " lassen.
EM-Antrag können Sie schon vor ALG I Beantragung bereits stellen oder damit warten bis zum ALG I Antrag.
Haben Sie den Antrag bei ALG I Beantragung z.B. noch nicht gestellt, wird Sie die AfA dann mit Sicherheit in einer knappen Frist zur Antragstellung auffordern.
Während der EM-Antrag läuft werden Sie natürlich nicht vermittelt oder müssen sich selbst bewerben.
Gewisse Pflichtgesprächstermine ( in ca. monatlichen Abständen ) bei der AfA müssen Sie hingegen sehr wohl wahrnehmen.
Sie werden aber im Prinzip nur als " Karteilleiche " behandelt.
Und natürlich können Sie immer und jederzeit einen gestellten EM-Antrag auch wieder zurück nehmen !
Das würde ich mir allerdings vorher sehr gut überlegen
und auch unbedingt mit dem behandelndem Arzt absprechen.
Wenn der EM-Antrag allerdings läuft und Sie in dieser Zeit einen Job annehmen , würden ihre Chancen auf Zuerkennung einer Rente natürlich nicht unbedingt steigen....
Insofern werden Sie wohl die Zeit so lange wie der Antrag läuft warten müssen.