Darf man während Reha/Rentenantrag nochmals Job versuchen?

von
tommilein

Guten Tag.
Ich bin die letzten 4 Jahren immer wieder aus gesundheitlichen Gründen im Job gescheitert.
Nun komme ich auf Reha.
Möchte hier einen Antrag auf berufl. Reha (Umschulung) oder gar teilweise EM-Rente
stellen.

Da ja die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung der Reha/Rente Monate vergehen, überlege ich, ob ich während dieser Zeit nochmals einen beruflichen Versuch starten soll.

Frage:
Darf ich während eines Antrages auf berufl. Reha oder EM-Rente (würde mich dann vom Arzt nicht weiter AU schreiben lassen) einen Job probieren? Oder würde das meinen laufenden Antrag schaden?
Es besteht ja die große Gefahr, dass ich wieder während der Probezeit scheitere.
Jedoch besteht auch die Chance, dass ich den Job evtl. doch packe.

Danke

von
-_-

Zitiert von: tommilein

Darf ich während eines Antrages auf berufliche Reha oder EM-Rente (würde mich dann vom Arzt nicht weiter AU schreiben lassen) einen Job probieren oder würde das meinem laufenden Antrag schaden?

Ihre Frage lässt sich nicht mit "ja" oder "nein" beantworten.

Nach der Legaldefinition des § 43 Abs. 1 S. 2 SGB 6 ist teilweise erwerbsgemindert der Versicherte, dessen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich liegt; volle Erwerbsminderung kann nach § 43 Abs. 2 S. 2 SGB 6 dagegen erst dann angenommen werden, wenn das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich herabgesunken ist.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist damit allein entscheidend das zeitliche Leistungsvermögen, das regelmäßig anhand der sozialmedizinischen Gutachten und Unterlagen festzustellen ist (abstrakte Betrachtungsweise).

Im Rahmen der Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens außer Betracht bleibt dagegen eine Tätigkeit, die der Versicherte auf Kosten seiner Gesundheit ausübt oder die er nur unter unzumutbaren Schmerzen auszuüben in der Lage ist. Denn entscheidend für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist, ob der Versicherte im Stande, d. h. fähig ist, eine Tätigkeit in einem bestimmten Rahmen auszuüben (BSGE 28, 271). Gleiches gilt, wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine, z. B. aufgrund einer besonderen Gestaltung des Arbeitsvertrages, vom Regelfall eines Beschäftigungsverhältnisses abweichende günstige Arbeitsgelegenheit handelt oder wenn die Beschäftigung nur vergönnungsweise - der Arbeitgeber beschäftigt den Versicherten weiter, obwohl dieser den Anforderungen, die die Tätigkeit an ihn stellt, gesundheitsbedingt nicht mehr gewachsen ist - ermöglicht wird. Als Regulativ gilt in diesen Fällen die Vorschrift des § 96a SGB 6 über die Einkommensanrechnung.

Dem Umstand, dass ein Versicherter eine berufliche Tätigkeit konkret ausübt, kann jedoch im Einzelfall ein stärkerer Beweiswert zukommen als den medizinischen Feststellungen, da der Versicherte durch die Ausübung der Tätigkeit dokumentiert, dass er in der Lage ist, noch in einem bestimmten Umfang erwerbstätig zu sein. Das muss jedenfalls dann gelten, wenn die Tätigkeit nicht durch häufige oder längere Phasen der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird (BSG SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 12).

Experten-Antwort

Sehr geehrter tommilein,

selbstverständlich dürfen Sie auch während der Antragsstellung auf berufliche Reha/Rente eine Beschäftigung aufnehmen. Sofern diese Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird, hat dies auch keine Auswirkungen auf die Entscheidung (siehe auch Antwort von -_-).

Mein Vorschlag:
Da Sie zunächst eine medizinische Reha erhalten, nehmen Sie nach Möglichkeit spätestens dort Kontakt Ihrem Rentenversicherungsträger (Fachberater, Sachbearbeiter, auch über den Sozialdienst der Klinik möglich) auf. Dadurch verkürzt sich das Verfahren erheblich.

von
tommilein

Guten Tag.
Danke für die Info.

Nachfrage:

Da ich evtl. eine halbe EM-Rente erhalten werde,
dürfte ich ja noch etwas dazuverdienen.
Dies möchte ich ja -in der Phase der Antragsbearbeitung- ausprobieren.
Also Teilzeit für max. 20stunden pro Woche.
Also max. 4h pro Tag.

Sollte ich die halbe EM-Rente genehmigt bekommen, hätte ich ja dann schoon einen Job!
Sollte ich diese Teilzeitbeschäftigung nicht packen, hätte ich ja ein Argument auf eine volle EM-Rente zu beantragen.

Darf man das so machen?

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