Werde 2021 arbeitslos.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina
auch 2021 gilt
"Nein. Das kann Ihnen nur beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) passieren. Ob ein Anspruch auf Rente bereits besteht, geht die Arbeitsagentur, wenn es um die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 geht, nichts an."
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-was-tun.html
hoffe, es hilft
Gruß
Hallo Sabrina,
beziehen Sie Arbeitslosengeld, kann die Agentur für Arbeit Sie regelhaft nicht dazu zwingen einen Antrag auf eine (vorgezogene) Altersrente zu stellen. Beziehen Sie jedoch Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht in der Lage sind, mehr als 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, kann die Agentur für Arbeit Sie dazu auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (=berufliche Rehabilitation) bei der Rentenversicherung zu stellen. Würde die Rentenversicherung bei der Prüfung des Teilhabe-Antrags feststellen, dass Sie erwerbsgemindert sind und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wären erfüllt, würde der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe in einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgedeutet, den Sie dann grundsätzlich nicht mehr zurückziehen könnten.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, kann das Jobcenter beziehungsweise die optierende Kommune Sie dazu auffordern, einen Antrag auf eine vorgezogene Altersrente zu stellen. Dies und die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung geregelt.
Wenn bereits jetzt absehbar ist, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren, sollten Sie umgehend Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen und sich arbeitssuchend melden. Tun Sie dies nicht spätestens 3 Monate vor der dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses (oder 3 Tage, nachdem Sie kurzfristig vom Verlust Ihres Arbeitsplatzes erfahren haben), drohen Ihnen gegebenenfalls Sanktionen von der Agentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank ;)
Auch von mir Danke. Toller Artikel und tolle Antwort. Ich werde das Forum weiterempfehlen.