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Experten-Antwort

Darf Minijob 2x im Jahr 900EUR verdienen?

von Arthur26.06.2019 | 14:33
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3 Antworten

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Hallo, Ich wollte fragen, ob es einem mitarbeiter, der im Minijob arbeitet, möglich ist, 6300 EUR pro Jahr zu verdienen, und sagte, dass dies zweimal im Jahr 900 EUR verdienen wird. Ist es möglich ohne fallen Steuern und Sozialabgaben auf die Lohnzahlung an? Oder gilt das schon als Minijob? Ich bedanke mich. Mit freundliche Grüße,

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Arthur,

„KSC“ und „W°lfgang“ haben Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor, wenn das daraus erzielte Entgelt absehbar unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/Monat bzw. 5400 Euro/Jahr liegt. Lediglich ein kurzfristiges, unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist als unschädlich für den Minijob anzusehen. Bei Weihnachts- und Urlaubsgeld handelt es sich jedoch um vorhersehbare Zahlungen des Arbeitgebers, die bei der Feststellung der Geringfügigkeit entsprechend zu berücksichtigen sind.

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2 Antworten

KSCam 26.06.2019 | 18:48
Wenn schon von Anfang an klar ist dass man im Jahr 10 mal 450 € und 2 mal 900 €, also 6300 € verdienen wird, liegt kein Minijob vor sondern es handelt sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung in der Gleitzone mit allen Konsequenzen (Steuer- und Beitragsabzug, keine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber). Die Minijobgrenze liegt bei 5400 € (12 mal 450). :)
W°lfgangam 26.06.2019 | 19:33
Hallo Arthur, eine unvorhersehbare Überschreitung (plötzliche Mehrarbeit, Vertretung) der Minijob-Grenze ist zulässig, auch wenn Sie in diesem Monaten/diesen Monaten 2000 EUR erhalten würden, es bleibt weiterhin ein Minijob. Mehr Info erhalten Sie hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_… Aus Sicht Jahreshinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR bei laufenden Rentenleistungen (die Renten, die davon 'betroffen' sind) sieht das ganz anders aus - beides hat nichts miteinander zu tun. Und das mit den 900 EUR/doppelte Hinzuverdienstgrenze im Monat, vergessen Sie mal ganz schnell. Aus Rentensicht gibt es die erwähnte Jahreshinzuverdienstgrenze bereits seit 01.07.2017. An der Steuer-/SV-Pflicht bei mehr als 5.400 hat sich dem Grunde nach nichts geändert. Tipp: bringen Sie Ihre SV- und Steuerberechnungskenntnisse auf den neuesten Stand, neben den aktuellen Hinzuverdienstgrenzen in der DRV ;-) Gruß w.
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