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Darf während EM-Rentenantrag ein neuer Job angefangen werden?

von thomasd03.02.2009 | 14:51
5927 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich habe einen EM-Antrag laufen. Doch schaue ich immer nach einem neuen Job. Nun könnte ich ab 1.4. einen neuen Job anfangen!!! Der EM-Antrag wurde letzte Woche abgegeben. Die Kasse hat mich aufgefordert diesen Antrag zu stellen! Was muß ich jetzt tun? Danke thomas

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo thomsd,

Sie können einen jederzeit EM-Rentenantrag stellen, egal ob Sie beschäftigt, arbeitslos, arbeitsunfähig etc. sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In Ergänzung zum Rentenantrag können Sie auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Damit könnte die Aufnahme der Beschäftigung eventuell unterstützt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an eine der Reha-Servicestellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Servicestelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

(§ 51 SGB V, der nach gängiger Annahme auf das Rentenverfahren abzielt, verlangt zunächst nur die Beantragung einer medizinischen Reha oder Leistung zur Teilhabe.)

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, keine persönliche Daten, wie zum Beispiel Ihre Versicherungsnummer , im Forum zu offenbaren.

Bis zur Bescheiderteilung bei Erwerbsminderungsrenten können durchaus 4 bis 6 Monate vergehen, ohne dass das normale Maß überschritten wäre. Dies liegt nicht alleine an der Sachbearbeitung, sondern vielmehr auch an der medizinischen Sachverhaltsaufklärung, da umfangreiche Gutachten möglicherweise sogar auf mehreren Fachgebieten eingeholt werden müssen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch nach Übersendung der Gutachten (oder auch Akteneinsicht in die medizinischen Unterlagen) an Ihren Rententräger.

Die deutsche Rentenversicherung verbietet Ihnen zu keiner Zeit eine Erwerbstätigkeit. Aufgrund der Einkommensersatzfunktion der Rente kann es zu Einschränkungen im Zahlbetrag und Anspruch kommen.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Hatte ich die Frage nicht bereits beantwortet?

8 Antworten

Corlettoam 03.02.2009 | 16:10
Haben Sie den EM-Antrag aus eigenem Antrieb gestellt, können Sie natürlich jederzeit einen neuen Job annehmen. Hat die Krankenkasse Sie jedoch zur Rehaantrag aufgefordert ( und wurde dieser dann in einen Rehaantrag umgedeutet ) , können Sie ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse diesen Rentenantrag nicht eigenständig zurücknehmen. Problematisch wird es allerdings dann, wenn Sie den neuen Job aus Krankheitsgründen nicht lange ausüben können und wieder krank werden. Dann wäre die Wiederaufnahme der Krankengeldzahlung event. mit einigen Problem verbunden. Sie sollten sich also sehr sehr gut überlegen und auch mit ihren behandelndem Arzt besprechen, ob Sie gesundheitlich überhaupt in der Lage sind , derzeit einen neuen Job mit all seinen Anforderungen bewältigen können. Beim geringsten Zweifel daran, würde ich keinen neuen Job antreten.
Oder soam 03.02.2009 | 15:18
Lieber thomasd, wenn die KK Sie zum Antrag aufgefordert hatte, dann ist Ihr sog. Dispositionsrecht (was den Antrag angeht) eingeschränkt - d.h. eine evtl. Rücknahme des Antrags unbedingt mit der KK klären und deren Einverständins ggf. schriftlich geben lassen. Können Sie den 'neuen Job' aus gesundheitlichen Gründen überhaupt voll wahrnehmen - Sie waren ja bislang vmtl. nicht einfach so arbeitsunfähig (krank geschrieben) ?! Selbst wenn Sie eine EM-Rente bewilligt bekämen können Sie dazu erwerbstätig sein - u.U. auf Kosten Ihrer Gesundheit; ggf. führt Ihr Einkommen zu einer Reduzierung oder zu einem völligen Ruhen der Rentenzahlung. Ist Ihr evtl. neuer Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand im Bilde - seiner Fürsorgepflicht kann er nur nachkommen, wenn Sie ihm gegenüber ehrlich sind!
Schadeam 03.02.2009 | 16:49
es läuft doch auf folgendes Problem hinaus: Entweder Sie sind so krank, dass Sie nicht arbeiten können und zu berenten sind oder Sie sind in der Lage einen Job anzunehmen, dann ist aber nicht schlüssig nachvollziebar, dass Sie au geschrieben sind und die Rente beantragen. Dieses Problem kann aber das Forum nicht lösen.
Wolfgangam 03.02.2009 | 19:45
Hallo thomasd, Ihr Ziel ist ganz sicher, wieder ins Berufsleben eingegliedert zu werden. Wenn sich die Chance dafür bietet - zugreifen. Das Rentenverfahren läuft nebenbei, die KK fordert das eben. Wenn Sie in Zukunft nicht mehr arbeitsunfähig krank geschrieben werden (neuer Job), hat sich das Interesse der KK für den Rentenantrag auch erledigt - die Krankengeldzahlung entfällt. Drück Ihnen die Daumen, dass es arbeitsmäßig wieder klappt. Bis dahin lassen Sie formal das Rentenverfahren eben laufen. Es könnte ja sein, dass die DRV sie tatsächlich als EM einstuft und hernach der Arbeitsverdienst noch einen Restbetrag an Rente übrig lässt - mitnehmen. Gruß w.
thomasdam 04.02.2009 | 08:34
hallo wolfgang, genau das meine ich ja. du hast mich verstanden. ich möchte natürlich wieder arbeiten! nur möchte ich mich ja auch absichern, sollte ich wieder scheitern. deshalb ja der antrag auf em-rente. wenn job klappt, lehne ich den antrag erstmals ab. wenn ich in der probezeit scheitere, dann nehm ich den bis dahin evtl. genehmiten antrag an. danke für deine hilfe. thomas
didiam 04.02.2009 | 15:24
Ich habe am 22.09.2008 einen Antrag auf Erwerbsminderugs-Rente gestellt.Es ist eine Frechheit wie man von den Sachbearbeitern behandelt wird.Sie geben keine vernünftigen Auskünfte.Ich will wissen wie die ärztlichen Gutachten ausgefallen sind..dies ist mein Recht!! Darf ich Arbeiten um nicht zu hungern bis ich Bescheid bekomme? Versicherungsnummer...57261051S005
Wolfgangam 04.02.2009 | 21:54
Hallo didi, > Es ist eine Frechheit ...genau. Ihre Frage als eigenes Thema zu stellen, wäre angenehmer: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Oder sehen Sie einen wirklichen Bezug Ihrer Erfahrungen 'frecher Sachbearbeiter' zum Betreff ? Gruß w. (Übrigens, danke für Ihre Versicherungsnummer ...ich buch dann mal Ihre Beiträge auf meine Rente um ;-))
edeam 05.02.2009 | 14:40
Weshalb bekomme ich keinen Einblick in Gutachten während eines Rentenverfahren ich empfinde es als mein Recht.Darf ich während eines Rentenverfahren welches noch nicht entschieden ist Arbeiten ?Kann ich Rente ablehnen wenn die Höhe nicht ausreicht zB.:halbe Rente
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