Richtig, Anspruchsberechtigt. Nur, man ist nicht verpflichtet, eine Berechtigung in Anspruch zu nehmen.
Hat das irgendjemand behauptet?
Und richtig gelesen haben Sie auch nicht, der Mann bezog aufstockende Grundsicherung und war damit vom Staat abhängig. Dies hat er beendet, dafür meine Beipflichtung.
Wieso war er denn auf staatliche Grundsicherung in Höhe von 120 Euro monatlich angewiesen, wenn er 450 Euro rentenunschädlich hinzuverdient hätte?
Dann wäre sein Einkommen OHNE aufstockende GRUSI-Leistungen genauso hoch wie jetzt als Vollzeitarbeitnehmer ohne Rente.
Haben SIE vielleicht nicht richtig gelesen oder das Gelesene nicht richtig interpretiert?