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Das Recht auf Rückerstattung LVA Beiträge

von alb30.10.2007 | 23:05
1510 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Schwager hat in D. ca. 5 Jahre lang gearbeitet, in D. war er als Flüchtling aus ehe. Jugoslawien geduldet.In Jahre 2002 ist er in die Heimatland zurück gekehrt. Kann er jetzt die LVA Beiträge als Rückerstattung anfordern??? -wenn Ja, wie werde es dann alles funktionieren? Danke im Voraus mfg alb

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da das Kosovo noch kein eigenständiges Land ist kann keine Aussage getroffen werden.

(Kosovo ist eine Region in Südosteuropa. Nach dem Krieg 1999 bekam der Kosovo durch die UN-Resolution 1244 den Status eines autonomen Territoriums innerhalb der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt Republik Serbien) und steht unter UN-Verwaltung. Über den zukünftigen Status des Kosovo wird derzeit verhandelt).

Er soll einfach die Beitragserstattung beantragen, dann erhält er einen Bescheid (ob ja oder nein).

4 Antworten

sabam 31.10.2007 | 07:29
Aller Voraussicht nach, wird eine Beitragserstattung nicht möglich sein. Um dies genauer Überprüfen zu können, geben Sie doch bitte noch an, welche Staatsangehörigkeit Ihr Schwager hat und in welchem der Nachfolgestaaten Jugoslawiens er wohnt.
albam 31.10.2007 | 20:28
Der Schwager hat serbisch-montenegrinisch Staatsangehörigkeit(Nationalität Albaner) immer noch und kommt aus Kosovo. -Er hat indirekt mitgekriegt, das die Asylbewerber die wo freiwillig zurück z.B. nach Kosovo gekehrt sind und in D. gearbeitet haben, haben das Recht auf Rückerstattung des LVA Beiträge. mfg alb
albam 31.10.2007 | 20:49
Vielen Dank für die Kooperation mfg alb
albam 01.11.2007 | 13:44
Vielen Dank noch mal, ich werde ihm das ausrichten. mfg alb
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