dass ich nicht lache …

von
Machts Sinn

Zitiert von:

… Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …

… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben:

1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen
2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten
3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg

Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte.

Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“.

Frage an den Experten: was meinen Sie dazu?

Gruß!
Machts Sinn

von
Jetzt aber mal ganz ehrlich

Zitiert von:

Zitiert von:

… Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …

… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben:

1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen
2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten
3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg

Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte.

Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“.

Frage an den Experten: was meinen Sie dazu?

Gruß!
Machts Sinn

ALso jetzt mal ganz ehrlich, was sollen denn die Experten in dieses Forum dazu sagen. Was erwarten sie bitte???
Denken doch auch sie mal ein bisschen nach, versuchen sie es doch zumindest.

Wie sie vielleicht sehen und lesen können, ist dies keine Plattform für politische Diskussionen. Sthet auch, für alle die lesen können, auf der Seite geschrieben.

Das Forum hier soll Usern helfen, die Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben.

Und es dient nicht dazu irgendwelchen total verbitterten Menschen noch Wasser auf Ihre Mühlen zu schütten.
Das tut die BILD Zeitung jeden Tag.

Kaufen sie sich die, und geilen sich daran auf.

Experten-Antwort

Die Mitarbeiter(innen) der Rentenversicherungsträger setzen sich natürlich nicht über geltendes Recht hinweg, es findet keine Rechtsbeugung (weder zugunsten der Versicherten, noch zugunsten der Versicherten) statt.
Interne Anweisungen hinsichtlich einer generellen Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten, Quoten o.ä. gibt es selbstverständlich nicht.
Jeder Einzelfall bzw. Antrag wird anhand des geltenden Rechtes geprüft.
Die von Ihnen genannten Zahlen kann und will ich an dieser Stelle weder kontrollieren, noch kommentieren.
Das Widersprüche bzw. Klagen erfolgreich sind, kann vielfältige Gründe haben.
Es kann natürlich daran liegen, dass Fehler seitens der Sachbearbeitung gemacht wurden (was zwar nicht passieren sollte aber sicher nirgendwo ganz auszuschließen ist).
Das Widersprüche oder Klagen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgreich sind, liegt aber nicht zuletzt(!) auch daran, dass sich Verschlechterungen, die sich erst im Laufe des Widerspruchs- und/oder Klageverfahrens ergeben, bei der Quote der "erfolgreichen" Widersprüche und Klagen niederschlagen. D.h.: Wenn die entsprechende Erwerbsminderung erst nach Erteilung des Ablehnungsbescheides eintritt, wird der Widerspruch oder die Klage nicht zurückgewiesen, weil zum Zeitpunkt der Erteilung des Ablehnungsbescheides noch keine Erwerbsminderung vorlag (der Bescheid in diesem Sinne somit eigentlich rechtmäßig war). Auch letztgenannte Fälle führen letztlich zu einer Rentengewährung und fließen somit auch in die von Ihnen genannte Statistik mit ein.

Experten-Antwort

Das Problem bei der Forderung, dass der Gutachter allein über die med. Voraussetzungen entscheiden dürfte ist das, dass nicht selten mehrere Fachgebiete bewertet werden müssen und der einzelne Gutachter eines speziellen med. Fachbereiches die anderen med. Gebiete nicht ausreichend beurteilen kann. Bei den Fällen, bei denen mehr als ein med. Fachgebiet gewürdigt werden muß, kann es zudem auch vorkommen, dass ein Fachbereich allein für sich genommen keine Erwerbsminderungsrente rechtfertigen würde, sondern dies ggf. nur in der Gesamtschau in Frage kommt.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?