… Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. … Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. … Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. …
… liegt daran, dass es viel zu ernst ist und diese Beschönigungen zur Arbeitsweise der DRV absolut keine Basis haben:
1. jedem zweiten bis dritten Widerspruch wurde abgeholfen, 46 % der Widersprüche wurden zurückgewiesen
2. jeder 4. Widerspruchsbescheid wurde mit der Klage angefochten
3. jede 3. Klage hatte – zumindest teilweise – Erfolg
Das zeigt doch, dass die DRV die geltend gemachten Ansprüche nicht sorgfältig prüft, sondern seit längerem großzügig ablehnt. Damit ist auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Tatsache zu erklären, dass sich die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in den letzten zehn Jahren fast verdoppelte.
Von wegen: „auf der Grundlage des geltenden Rechtes“ und „niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen“.
Frage an den Experten: was meinen Sie dazu?
Gruß!
Machts Sinn