Hallo frauholle,
die Deutsche Rentenversicherung kann sich aufgrund eines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, wenn die Zuständigkeit nicht bei der Rentenversicherung, sondern bei der Agentur für Arbeit liegen würde.
In den Fällen eines Rentenantragsverfahrens würde ggf. die Ermittlung des laufendes Arbeitslosengeldanspruches oder bei Rentenbewilligung die Mitteilung zur Bezifferung eines Erstattungsanspruches durch die Agentur für Arbeit erfolgen.
Es erfolgt jedoch kein Datenaustausch in dem Sinne, dass die Rentenversicherung der Agentur für Arbeit mitteilt, ob und wie lange Sie vor der Meldung bei der Agentur für Arbeit arbeitsunfähig waren.