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Datenschutz Rehabericht

von harty04.05.2012 | 14:55
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine KK hatte mir nach einer Reha eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem MDK zugesandt, die ich dann unterschrieben habe, weil mir letztenendes alle dazu geraten haben. Heute habe ich mit der SB der KK gesprochen, und sie hat immer wieder betont, dass der MDK ja den Bericht bekommen habe. Nach dem Telefonat habe ich dann gedacht, dass ich auch gerne wissen möchte, was der MDK geschrieben hat und habe diesen angerufen mit der Bitte, mir das Gutachten zuzusenden. Und da habe ich erfahren: es liegt gar kein Gutachten bezüglich der AU vor! Ich habe jetzt den Verdacht, dass der Rehabericht zur KK geschickt und dort auch gelesen wurde. Die SB hat Dinge gesagt, die mich so etwas schon ahnen lassen haben. Da es auch um eine Rente geht, ist mir das gar nicht recht und ich möchte gegen dieses Vorgehen angehen. Welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank für eine Antwort!

4 Antworten

Rehaberichtam 04.05.2012 | 15:48
Regeln Sie das mit der Krankenkasse.
Nixam 05.05.2012 | 10:18
Das Problem: Sie haben das Recht, der Weitergabe des Entlassungsberichtes zu widersprechen. Was passiert dann? Der MDK hat dann keinen Entlassungsbericht aus der Reha und schreibt das dann auch so der Krankenkasse. Der MDK braucht kein Gutachten zu erstellen, wenn er den Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik in den Händen hält. Er kann auch aus dem Entlassungsbericht allein eine Empfehlung zur Weiter-Krank-Schreibung an die Krankenkasse abgeben! Da die Krankenkasse aufgrund des fehlenden Entlassungsberichtes keine Entscheidung über die Weiterzahlung des Krankengeldes vornehmen kann, stoppt Sie das Krankengeld und verweist Sie auf Ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 60 ff SGB I. Ergebnis: Sie stehen ohne einen Cent Krankengeld am Ende des Monats da. Der RV-Träger hat ja den Entlassungsbericht und entscheidet über Ihre Erwerbsminderungsrente. Ohne den Entlassungsbericht kann auch der RV-Träger nicht über Ihre Rente entscheiden, gesetzt den Fall, Sie hätten bereits in der Rehaklinik der Weitergabe des Entlassungsberichtes zugestimmt. Möchten Sie wegen fehlendem Entlassungsbericht bzw wegen Widerruf der Einverständniserklärung zur Weitergabe des Entlassungsberichtes wirklich keine Erwerbsminderungsrente erhalten? Sie merken: Hier beißt sich der Fuchs selbst in den Schwanz. Andersherum gefragt: Warum möchten Sie der Weitergabe des Entlassungsberichtes widersprechen? Haben Sie den Verdacht, daß die Rehabilitationsklinik keine korrekten Angaben darin gemacht hat? Was wollen Sie mit dem Erwerbsminderungsrentenantrag erreichen? Sie möchten doch eine Rente erhalten. Ob die Angaben richtig sind oder nicht in dem Entlassungsbericht kann Ihnen doch letztendlich egal sein. Wichtig ist, daß Ihnen die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Wird diese abgelehnt, dann können Sie gegen diese Ablehnung Widerspruch erheben und dagegen angehen....weitere Befundberichte erstellen lassen etc. Mit der Verweigerung der Weitergabe des Entlassungsberichtes schießt sich der Cowboy selbst ins Bein.... Denken Sie einmal darüber nach.... Viele Grüße Nix
Michael Schmidtam 05.05.2012 | 11:44
Fakt ist, daß der Entlassungsbericht ein entscheidenter Faktor zu EMR ist. Hinterher ist da kaum noch was zu regulieren. Haben Sie sich auch genau überlegt, was sie bei den Sitzungen beim Psychologen erzählt haben ? War etwa Ihr behandelnder Arzt Ihr Freund ? Vermeintlich unbedeutende Dinge, wie das rumgehüpfe beim lockeren Sport oder der Spaziergang im grünen erzeugen grundsätzlich Protokolleinträge, die positiv letztendlich zu ihrem Nachteil ausfällen können. Michael Schmidt
hartyam 06.05.2012 | 17:28
Also mir geht es nur darum, dass ich nicht möchte, dass die Sachbearbeiterin der Krankenkasse den E-Bericht liest. In diesem stehen Dinge, von denen ich nicht möchte, dass diese gegen mich verwendet werden (meine psychische Konstitution). Und das kann ja auch noch viel später geschehen. Ich möchte nicht von der KK in Richtung Rente gedrängt werden, sondern selber die Flexibilität behalten- auch z.B. indem ich eine teilweise EM-Rente haben möchte. Und das ist ja auch die Aufgabe der KK: zu gucken, ob die AU noch weiter besteht, zu klären, was es bedarf, um die AF wieder herzustellen und zu prüfen, ob die EF gefährdet ist und wenn ja, das Verfahren nach dem § 51 SGB V einzuleiten. In dem Telefonat hörte es sich eher so an: die RV trifft ihre Entscheidung, an die sind wir nicht gebunden, der MDK kann zu einem anderen Schluss kommen, ich habe mir ihren Fall angeguckt, sie waren ja auch vorher schon krank wegen Rücken und Psyche (dabei war ich wegen der Psyche kaum krankgeschrieben).Jetzt habe ich eine Krebserkrankung und bin aber noch kein Jahr krank und meine Fragen gingen eher in die Richtung: was macht die KK, wenn ich teilweise EM werde, aber jetzt noch nicht arbeiten kann, d.h. noch weiter krank bin. Und aus den Antworten konnte ich schließen, dass sie den Bericht gelesen hat. In diesem wird nämlich eine befristete EM-Rente empfohlen, ich habe aber eine teilweise EM-Rente "beantragt" ( ich weiß, das geht nicht, aber ich habe es damals dazugeschrieben) Mir ist das total unangenehm, wenn die Sachbearbeiterin der KK den Bericht liest und der MDK hat gesagt, es liege kein Fall vor. Und ich weiß, dass die Datenschutzbestimmungen extra deswegen auch geändert wurden und die SB der KK den Bericht eben nicht lesen sollen. Und in der Schweigepflichtsentbindung steht ausdrücklich drin, dass diese nur gegenüber dem MDK gilt. Dass die RV den Bericht liest, darum geht es hier nicht- damit bin ich natürlich einverstanden.
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