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Datenschutzproblem bei Betriebsrenten-Antragstellung

von toolatetoolittle22.05.2009 | 17:35
1648 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1) Arbeitgeber verlangt zunächst die Vorlage des DRV-Rentenbescheids, damit anschließend über ihn die Zusatzrente beantragt werden kann (Standardverfahren im Öffentl. Dienst). 2) Rentenberechtigter will nicht, dass der (demnächst ehemalige) Arbeitgeber und zugleich etliche EX-Kollegen kompletten Einblick in seine zukünftigen Einkommensverhältnisse erhält. 3) VBL gibt widersprüchliche Auskünfte zu diesem Problem.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo toolatetoolittle ,

der ehemalige Arbeitgeber hat aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Anrecht auf Einsichtnahme des Bescheides über die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Berechnung der Zusatzversorgung wird aber empfohlen eine Kopie des Bescheides direkt an den zuständigen Leistungsträger zu übersenden. Während des Antragsverfahrens kann auch der zuständige Rentenversicherungsträger gebeten werden, eine Zweitschrift mit den Berechnungsanlagen an den Zusatzversorgungsträger weiterzuleiten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo toolatetoolittle,

grundsätzlich kann der Antrag für die Zusatzrente auch ohne den Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden und Sie reichen den entsprechenden Bescheid gesondert hinterher. Vermutlich möchte der zukünftige Arbeitgeber Ihnen lediglich die Antragstellung erleichtern.

Eine gesonderte Nachsendung des Rentenbescheides ist jedenfalls kein Problem.

4 Antworten

hassanam 22.05.2009 | 18:56
Machst Du einfach Zahlbetrag schwarz - Arbeitgeber will nurr Rentenbeginn gewusst sein. Dass geeht gut.
Rentnerinam 22.05.2009 | 19:13
"Standardverfahren im Öffentl. Dienst" Kenne ich so nicht (kenne allerdings nur eine städtische Zusatzversorgung), warum schicken Sie den Bescheid nicht direkt an die VBL? Ich weiß nur, dass die zumindest früher (nur) bei den langjährigen Mitarbeitern mit "Bestandsschutz" für Gesamtversorgung durchaus den Zahlbetrag brauchten, bei den anderen - wie mir - nur die genauen Versicherungszeiten und die Krankenkasse.
Nixam 25.05.2009 | 07:01
Der VBL-Zusatzrentenantrag ist mit einer Kopie des Rentenbescheides direkt an die VBL zu übersenden. Der Arbeitgeber erfährt hierüber nichts. Viele Grüsse Nix
toolatetoolittleam 26.05.2009 | 14:16
Nochmals herzlichen Dank! Etwas genauer: Das Arbeitsverhältnis endet formal erst in einigen Wochen, die Beschäftigung selbst und damit die Anwesenheitspflicht ist bereits beendet. Um die künftige Zusatzrente zu beantragen, verlangt der (demnächst erst ehemalige) Arbeitgeber die Vorlage des (inzwischen bereits von der DRV erstellten) Rentenbescheids 'vollständig und im Original'. Ändert dies Ihre Einschätzung?
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