Hallo toolatetoolittle ,
der ehemalige Arbeitgeber hat aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Anrecht auf Einsichtnahme des Bescheides über die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Berechnung der Zusatzversorgung wird aber empfohlen eine Kopie des Bescheides direkt an den zuständigen Leistungsträger zu übersenden. Während des Antragsverfahrens kann auch der zuständige Rentenversicherungsträger gebeten werden, eine Zweitschrift mit den Berechnungsanlagen an den Zusatzversorgungsträger weiterzuleiten.