Datenübermittlung KK - DRV

von
Hannes

Werden der DRV eigentlich in einem EM
Rentenverfahren bzw Verlängerung auch Daten
über Medikamente, Therapien, Arztbesuche
von der KK übermittelt?

von
Humpelfuß

Soweit ich weiß wird auf jeden Fall das Gutenachten des MDK bei der KK angefordert. Ob auch einzelne Arztberichte anfordert werden, glaube ich nicht. Die werden direkt bei den behandelnden Ärzten eingefordert

von
Hannes

das das MDK Gutachten angefordert wird
ist mir bewusst....wollte aber wissen ob
Daten über Krankschreibungen, Medikamente, Therapien etc direkt von der Krankenkasse an die DRV übermittelt werden!
Trotzdem Danke für ihre Antwort

von
W*lfgang

Hallo Hannes,

im Rahmen Ihrer Schweigepflichtsentbindung kann die DRV alle für das Verfahren bedeutsam erscheinenden Informationen einholen.

Die KK wird der DRV nicht automatisch Daten entsprechend Ihrer Frage einzeln/gesondert mitteilen - wenns die DRV anfordert, es in den Gutachten/Berichten eh vermerkt ist, schon.

Sie wollen doch die Rente/die Verlängerung - befürchten Sie, dass man Ihnen mit diesen Daten die entzieht/nicht bewilligt? Verstehe ich nicht ...dann könnten ja Gründe vorliegen, die 'wahre' Erwerbsfähigkeit zu verschleiern.

Gruß
w.

von
Hannes

Danke Wolfgang,
Nein ich möchte nichts verschleiern!
Im Gegenteil in meinem Fall wäre eine derartige
Datenweitergabe eher hilfreich.
Ich wollte einfach nur Wissen ob da ein gewisser Automatismus zur Weitergabe aller
Daten besteht.

von
W*lfgang

Zitiert von: Hannes
Danke Wolfgang,
Nein ich möchte nichts verschleiern!
Im Gegenteil in meinem Fall wäre eine derartige
Datenweitergabe eher hilfreich.
Ich wollte einfach nur Wissen ob da ein gewisser Automatismus zur Weitergabe aller
Daten besteht.
Sorry Hannes, dann habe ich das falsch verstanden.

Es kann genauso gut sein, dass der med. Dienst eine Anfrage an die KK für entbehrlich hält. Das wird von DRV zu DRV sicher unterschiedlich sein und nicht zuletzt auch vom Inhalt des EM-Antrags/den mitgesendeten Unterlagen abhängen.

Letztendlich besteht bei Ablehnung der Rente natürlich noch im Widerspruchsverfahren die Möglichkeit, darauf einzugehen.

Gruß
w.
PS: Frage in die Runde: Die neusten Ablehnungsbescheide der DRV zum EM-Antrag (zumindest von meinem Regionalträger) sind so was von 'dünn' im Hinblick auf med. Aussagen (nicht vorhanden, dafür scheißfreundlich getextet ;-) - hat es da Änderungen in den 'Textbausteinen' gegeben. Man kann keinem Versicherten ansatzweise schlüssig erklären, wieso die Rente abgelehnt wurde. Jedes Mal Akte anfordern?!, na toll ...

von
Hannes

Danke Wolfgang, ich schätze ihre Antworten sehr!
Es ist so das ich in den letzten 3 Jahren bei zig
Ärzten war und mein jetziger Hausarzt die Praxis aufgegeben hat. Ich denke da hat einfach
die KK den besten Überblick was alles so an
Therapien etc abgelaufen ist.
Aber denke die werden das schon machen.

von
-

Bezugnehmend auf die vorher abgegebenen Antworten, möchte ich hinzufügen, dass das so pauschal nicht beantwortet werden kann und es immer von der gegebenen Sachlage abhängt.

Der Versicherte wird bereits im Antragsverfahren gebeten medizinische Unterlagen einzureichen, die ihm vorliegen.
Hier hätten Sie Möglichkeit Gutachten, Arztberichte..., die Ihnen vorliegen einzureichen.

In der Regel wird zunächst der Hausarzt angeschrieben mit der Bitte um Übersendung von medizinischen Unterlagen bzw. Fachärzte bei denen Sie in Behandlung sind.

In manchen Fällen wird durch den Gutachter darüber hinaus ein ggf. schon bestehendes Gutachten der Krankenkasse angefordert.
Diese Gutachten unterscheiden sich jedoch, so dass nicht pauschal beantwortet werden kann, was dem Gutachten des MDK zu entnehmen ist.

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