Bezugnehmend auf die vorher abgegebenen Antworten, möchte ich hinzufügen, dass das so pauschal nicht beantwortet werden kann und es immer von der gegebenen Sachlage abhängt.
Der Versicherte wird bereits im Antragsverfahren gebeten medizinische Unterlagen einzureichen, die ihm vorliegen.
Hier hätten Sie Möglichkeit Gutachten, Arztberichte..., die Ihnen vorliegen einzureichen.
In der Regel wird zunächst der Hausarzt angeschrieben mit der Bitte um Übersendung von medizinischen Unterlagen bzw. Fachärzte bei denen Sie in Behandlung sind.
In manchen Fällen wird durch den Gutachter darüber hinaus ein ggf. schon bestehendes Gutachten der Krankenkasse angefordert.
Diese Gutachten unterscheiden sich jedoch, so dass nicht pauschal beantwortet werden kann, was dem Gutachten des MDK zu entnehmen ist.