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Experten-Antwort

Datenübermittlung vom Einwohnermeldeamt an die DRV

von Michi Lange05.10.2019 | 21:06
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7 Antworten

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Hallöchen, es geht das Gerücht um, dass das Einwohnermeldeamt Mitteilungen an die DRV sendet, die dann zu einer Sperre der laufenden Rentenzahlungen führen. Volgender Fall: Ein Rentnerehepaar wandert in ein EU-Land aus. Meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab, gibt aber keine neue Adresse im Auswanderland an. Nun sendet das Einwohnermeldeamt der DRV eine Mitteilung über die Abmeldung und das keine neue Adresse vorliegt. Dadurch die neue Adresse fehlt stellt die DRV die laufende Rentenzahlungen ein, bis ihr die neue Adresse mitgeteilt wird. Bei telefonischer Nachfrage (Callcenter), wird mitgeteilt, dass sich die Bestimmungen/Gesetze geändert hätten und das jetzt so von der Meldebehörde in Zusammenarbeit mit der DRV gehandhabt wird. Ist das korrekt? Wenn ja! Wo ist das festsgeschrieben damit ich das nachlesen kann? Bei Recherchen im Netz habe ich nichts darüber gefunden. Vielen Dank in voraus, VG Michi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michi Lange,

um hier eine schnelle Lösung der Problematik zu erlangen, empfiehlt es sich, dass das entsprechende Paar sich mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzt, um die Sachlage zu klären und eine schnelle Wiederanweisung der Renten zu erwirken.

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6 Antworten

W°lfgangam 05.10.2019 | 21:30
WARUM??? ...betrifft doch wohl eher das auswandernde Paar - und die diese betreffenden Vorschriften - als Sie selbst ;-) Gruß w. PS:> Bei Recherchen im Netz habe ich nichts darüber gefunden. Wäre es zu einfach, die Meldebehörde dazu selbst zu befragen?! ..zumal es hier keine rentenrechtliche Frage ist ;-) PPS: "Volgender Fall:" ...nicht schon vieder, wie viele konstruieren Sie denn noch im 'Rentenbaukasten' für Worschüler *g
****am 05.10.2019 | 21:57
Hallo Michi, du solltest mal dein Google ölen, dann würdest Du auch die richtigen Ergebnisse finden. Ja, diese Verfahrensweise ist korrekt und richtig. Schau mal hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Michi Langeam 06.10.2019 | 01:40
Danke, aber mein Google ist gut geölt. Wenn ich allwissend wäre müsste ich solche Fragen nicht stellen. Trotzdem Danke für den Link, dann kann ich das so weitergeben. VG Michi
Michi Langeam 06.10.2019 | 01:43
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Wenn ja! Wo ist das festsgeschrieben damit ich das nachlesen kann?
WARUM??? ...betrifft doch wohl eher das auswandernde Paar - und die diese betreffenden Vorschriften - als Sie selbst ;-) Gruß w. PS:> Bei Recherchen im Netz habe ich nichts darüber gefunden. Wäre es zu einfach, die Meldebehörde dazu selbst zu befragen?! ..zumal es hier keine rentenrechtliche Frage ist ;-) PPS: "Volgender Fall:" ...nicht schon vieder, wie viele konstruieren Sie denn noch im 'Rentenbaukasten' für Worschüler *g
Na, du bist ja nen schlaues Kerlchen....Hut ab! Steck dir doch einfach deine Kommentare wenn du nichts wichtiges zum Thema beizutragen hast.
Häam 06.10.2019 | 07:21
Zitat von Michi Lange anzeigenausblenden
Na, du bist ja nen schlaues Kerlchen....Hut ab! Steck dir doch einfach deine Kommentare wenn du nichts wichtiges zum Thema beizutragen hast.
Unabhängig davon, dass er in diesem Fall tatsächlich ein schlaues Kerlchen ist, kann man das von Dir und Deinen konstruierten Fällen nicht behaupten. Wie wäre es denn, wenn Du künftig erst denkst und dann schreibst? Wäre für alle einfacher.
Schadeam 06.10.2019 | 09:51
Warum teilt das Rentnerehepaar der DRV den Umzug nicht selbst mit? Hat es nicht gelesen was der Rentenbescheid zu den Mitteilungspflichten sagt? PS spätestens im nächsten Juli wird diese Rente eh eingestellt wenn die Anpassunsmitteilung unzustellbar ist. Es wäre ja so einfach die Bürokratie zu entlasten indem man mitteilt dass man umgezogen ist, wenn man irgendwoher Leistungen erhält. Aber nein, man vermutet gleich mal Böses.
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