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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Egemen,
der Leistungsfall könnte jedes dieser Daten sein. Es ist nicht genau geregelt welcher dieser Daten als Leistungsfall zutrifft. Es ist vielmehr eine objektive Entscheidung der jeweiligen Rentenversicherungs-träger welches Datum als Leistungsfall einschlägig ist.
In der Regel jedoch ist das Datum der Arbeitsunfähigkeit auch der Tag des Leistungsfalles.
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