Liebe Expertenteam,
sehr geehrte ForumteilnehmerIn,
Der Betroffene ist seit dem 16.06.2005 AU-Krank geschrieben und bezog ab dem 01.08.2005 Krankengeld.
Nach erfolglosen Reha wurde ihm im Februar 2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung, ab dem 01.11.2005 gewährt. In dem Rentenbescheid, Anlage 2, wurde die Zeiten u.a. wie folgt ermittelt:
DEÜV 01.01.05 - 31.07.05 Pflichtsbeitragszeit
16.06.05 - 31.07.05 Rentenbezug mit Zurechnungszeit
Sozl. 01.08.05 - 31.12.05 Pflichtbeitragszeit/Rentenbezug mit Zurechnungszeit
Der zuständige RV-Träger stellte in dieser Rentenbescheid u.a. folgendes fest:
"Die Ansprucvoraussetzungen sind ab dem 16.06.2005 erfüllt."
Meine Frage:
Welche Datum soll hier als Beginn des Leistungsfalles angewendet werden,
a) Datum der AU-Krank ab dem 16.06.2005
b) Datum der Zahlung des Krankengeldes ab 01.08.2005
c) Datum der Rentenzahlung ab dem 01.11.2005
Vorab vielen herzlichen Dank für nützliche Hinweise und Informationen!
Egemen