Datum des Rentenbeginns (Leistungsdatum)

von
Egemen

Liebe Expertenteam,
sehr geehrte ForumteilnehmerIn,

Der Betroffene ist seit dem 16.06.2005 AU-Krank geschrieben und bezog ab dem 01.08.2005 Krankengeld.

Nach erfolglosen Reha wurde ihm im Februar 2006 Rente wegen voller Erwerbsminderung, ab dem 01.11.2005 gewährt. In dem Rentenbescheid, Anlage 2, wurde die Zeiten u.a. wie folgt ermittelt:

DEÜV 01.01.05 - 31.07.05 Pflichtsbeitragszeit
16.06.05 - 31.07.05 Rentenbezug mit Zurechnungszeit

Sozl. 01.08.05 - 31.12.05 Pflichtbeitragszeit/Rentenbezug mit Zurechnungszeit

Der zuständige RV-Träger stellte in dieser Rentenbescheid u.a. folgendes fest:

"Die Ansprucvoraussetzungen sind ab dem 16.06.2005 erfüllt."

Meine Frage:

Welche Datum soll hier als Beginn des Leistungsfalles angewendet werden,

a) Datum der AU-Krank ab dem 16.06.2005
b) Datum der Zahlung des Krankengeldes ab 01.08.2005
c) Datum der Rentenzahlung ab dem 01.11.2005

Vorab vielen herzlichen Dank für nützliche Hinweise und Informationen!

Egemen

von
LS

Nach meiner Kenntnis ist der offizielle Leistungsfallbeginn als Rente das Datum Rentenbeginn = 01.11.2005.
.
Mit Datum der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit (16.05.2005) beginnt aber bereits die rentenrechtliche Einordnung und Berücksichtigung, hier vor allem der Beginn der Zurechnungszeit, die von Bedeutung ist für eine später folgende Regelaltersrente oder eine der anderen Altersrentenarten.
.
Die Zurechnungszeit beginnt im Monat der Festellung der Erwerbsunfähigkeit, wobei hier der Monat Juni und alle weiteren, in denen noch Leistungen gezahlt wurden oder Verdienste erzielt werden und noch eine Zurechnungszeit vorhanden ist (60. Lbj.), als Zurechnungszeit beitragsgemindert.
Die übrigen Monate Zurechnungszeit ohne Leistungen gelten dagegen als Zurechnungszeit beitragsfrei.
Siehe dazu die Anlage 4, zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten.

von
Egemen

Herzlichen Dank für Ihre freundliche Hinweise.

Das Problem liegt darin, aob die Pflichtbeitragszehlungen hier mit Datum vom 30.06.2005 (Beginn der AU) oder vom 31.07.2005 (Beginn des Krankengeldes) enden.

Welche Datum soll hier als "maßgeblicher Ereignis" angenommen werden ?

Der Sachverhalt scheint hier etwas kompliziert zu sein, jedoch die Klärung im vorliegenden Fall von erhebliche Bedeutung!

Nochmals herzlichen Dank!

Egemen

von
LS

Rentenrechtlich kann der jeweilige Monat nur einmal berücksichtigt werden.
Priorität hat die Zurechnungszeit, da sie mit 100% des Gesamtleistungswertes berücksichtigt wird.

Wird sie mit einem Verdienst ü berlagert, erhält man dafür auch Entgeltpunkte, die berücksichtigt werden, in diesem Fall aber nach den Regelungen für die Berücksichtigung von beitragsgeminderten Zeiten.

In dem Bescheid können Sie im Rechenabschnitt am Ende der Anlage 3 auch nachlesen, wieviel Monate Pflichtbeitragszeit insgesamt und bis 1991 vorhanden ist.

von
LS

Die Einordnung der DRV:
. . bis . 31.07.2005 Pflichtbeitragszeit sehe ich als korrekt an, sicher nimmt aber noch ein Experte mit einer für Sie zufriedenstellenden Darlegung Stellung.

von
Egemen

Soll der Satz des Rentenbescheides

"Die Anspruchvoraussetzungen sind ab dem 16.06.2005 erfüllt"

durch folgender Satz ersetzt bzw, geändert werden ?

""Die Anspruchvoraussetzungen sind ab dem 01.08.2005 erfüllt (beginn des Krankengeldes)"

Danke für freundliche Bemühungen !

Egemen

von
B´son

Die Anspruchsvoraussetzung für einen Rente wegen Erwerbsminderung ist numal das Eintreten eines Leistungsfalles (= Krankheit/Unfall, etc.).

Da man nicht erst ab Beginn der KG-Zahlung AU ist, sondern bereits 6 Wochen davor (LFZ), ist die im Rentenbescheid getroffene Aussage korrekt.

Man kann den Leistungsfall nicht einfach nach Lust und Laune verschieben...

Experten-Antwort

Hallo Egemen,

der Leistungsfall könnte jedes dieser Daten sein. Es ist nicht genau geregelt welcher dieser Daten als Leistungsfall zutrifft. Es ist vielmehr eine objektive Entscheidung der jeweiligen Rentenversicherungs-träger welches Datum als Leistungsfall einschlägig ist.
In der Regel jedoch ist das Datum der Arbeitsunfähigkeit auch der Tag des Leistungsfalles.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?