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Dauer- bzw. befristete Renten

von Günter31.10.2008 | 16:39
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage an die Experten, warum gibt es den Begriff Dauerrente, wenn auch bei der Dauerrente trotzdem die Weiterbewilligung regelmäßig überprüft wird? Da hört sich der Begriff "Dauerrente" doch irreführend an. Außerdem verliert man bei der Bewilligung der Dauerrente seinen Arbeitsplatz bei einer befristeten Rente hingegen ruht i.d.R. der Arbeitsplatz während des Rentenbezuges. Da bleibt dem Rentner noch ein Hintertürchen, falls eine gravierende Verbesserung seines Gesundheitszustandes eintritt. Kann irgendwer mir das plausibel erklären, welcher Sinn dahinter steckt, ich erkenne ihn nicht.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Realist wird zugestimmt.

5 Antworten

Realistam 31.10.2008 | 16:51
"Dauerrenten" werden bis auf weiteres, LÄNGSTENS bis zur Regelaltersrente bewilligt, während Zeitrenten, nach Ablauf des individuellen Bewilligungszeitraumes jedesmal neu beantragt werden müssen. Das ist der wesentliche Vorteil. Meine Dauerrente beziehe ich jetzt bereits im neunten Jahr und bin bisher noch kein einziges Mal zwecks Überprüfung angeschrieben worden. Ob und in welchen Abständen geprüft wird, hängt nämlich IMMER vom Einzelfall ab!
Corlettoam 31.10.2008 | 17:39
Der Begriff " Dauerrente " ist k e i n Begriff den die Rentenversicherung verwendet , sondern dieser Ausdruck hat sich lediglich so im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Die RV spricht in ihren Bescheiden und so weiter immer von : " die Rente wird längstens bis zum xx.xx.xxxxx gezahlt ( dem erreichen der Regelsaltersgrenze ) " Das Wort Dauerrente gibt es also offiziell seitens der RV gar nicht.... Und was es nicht gibt, kann man auch nicht einfordern..... Und es ist keinesfalls so, das bei einer " Dauerrente " ein Arbeitsverhältnis immer automatisch endet. Das kommt ganz alleine auf den einzelnen Arbeitsvertrag und/oder die jeweiligen Tarif vertraglichen Regelungen an. Auch wird bei befristeten EM-Renten relativ selten ( jedenfalls in der privaten Wirtschaft ) das Beschäftigungsverhältniss ruhend gestellt. In öffentlichen Dienst mag es dies sehr wohl geben. In die weitaus meisten Fällen kommt es auch bei befristeteten EM-Renten , zur Kündigung des Arbeitsverhältniss durch den Arbeitgeber und zwar wegen lang andauernden Erkrankung mit schlechter Zukunftspronose ! So entledigen sich - leider - viele Arbeitgeber kranken Arbeitnehmern auf zwar legale , aber relativ billige Art und Weise. Da haben Sie als Arbeitnehmer auch im Arbeitsgerichtsprozessverfahren im Rahmen einer Kündigungsschutzklage keine Chance auf eine Abfidnung etc. pp ( Wurde selbst trotz 60% schwerbbehinderung und 32 Arbeitsjahren bei demselben Arbeitgeber während der befristeten EM-Rente " entsorgt " ) Und wie @Realist richtigerweise anführt. werden " Dauerenten " eben nicht immer überprüft und wenn dann nur " papiermässig ". Auch hier wird immer nur im Einzelfall entscheiden, ob überhaupt und wann eine Überprüfung stattfindet. Deshalb sind in der Praxis die weitaus meisten " Dauerrenten " auch wirklich auf Dauer - eben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Unbekanntam 01.11.2008 | 00:53
Hallo, auch bei einer Dauerrente hat die RV das Recht eine Nachprüfung zu machen und im schlimmsten Fall die Rente zu entziehen. Es ist so, wie wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben: Das heißt nicht gleich, dass Sie für immer dort arbeiten werden.
Günteram 01.11.2008 | 10:57
Danke für die ausführlichen Antworten :)
-_-am 01.11.2008 | 19:03
Auch bei einer befristeten Rente kann eine Überprüfung und Entziehung erfolgen. bei einer befristeten Rente auf 3 Jahre kann auch nach 1 oder 2 Jahren schon Schluß sein, z. B. wenn jemand so "mutig" ist, wieder vollschichtig zu schaffen und der RV-Träger stellt fest: "Ja, der kann wieder!"
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