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Dauer der Riester-Förderung bei Zwillingen

von Willi16.01.2008 | 11:14
3160 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Elternteile, für die eine Kindererziehungszeit angerechnet wird, werden bis zu 3 Jahre gefördert. Bei der Geburt von Zwillingen gibt es in der RV aber eine Kindererziehungszeit von 6 Jahren. Gibt es bei Zwillingen tatsächlich nur 3 Jahre lang die Riester-Förderung? Ggf. wo steht das ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf Zulagen im Zusammenhang mit einem Riestervertrag hat, wer unbeschränkt steuerpflichtig und (gem. § 10a ESTG) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Zu den Pflichtversicherten zählen auch diejenigen, die Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI in Anspruch nehmen können. Für Zwillinge umfasst dieser Zeitraum 6 Jahre. Sie sind also nach der Geburt von Zwillingen in der Regel 6 Jahre lang zulagenberechtigt. Ergibt sich die Zulagenberechtigung im Anschluss aus einer anderen Tatsache (Beschäftigungsaufnahme), erhalten Sie Kinderzulagen für die beiden Kinder in Einklang mit der Kindergeldberechtigung.

2 Antworten

Tomam 16.01.2008 | 11:33
Die Riester Förderung für Kinder ist an die Kindergeldberechtigung gekoppelt
Schwarzwälderam 16.01.2008 | 11:55
Ich vermute, daß der User hier nicht die Förderung an sich meint, sondern ob eine Förderfähigkeit besteht. Diese ist abhängig von der Versicherungspflicht in der RV. Da bei Zwillingen Versicherungspflicht für 6 Jahre besteht müßte auch die unmittelbare Förderberechtigung bestehen.
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