Fachschulausbildungen können bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen bis zum letzten Prüfungstag rentenrechtlich berücksichtigt werden. Es ist unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Prüfungszeugnis ausgehändigt wurde oder wann das Schuljahr beendet war. Die Zeit vom 27.7.68 bis 21.08.68 ist nicht rentenrechtlich relevant.