Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.
Grundsätzlich haben Sie in dem Land Ihren Hauptwohnsitz, in dem Sie sich überwiegend aufhalten werden. Ich unterstelle, dass Ihr Hauptwohnsitz dann voraussichtlich in Südamerika liegen wird.
Sofern es sich bei Ihrem Rentenbezug um eine nicht arbeitsmarktbedingte EM-Dauer-Rente handelt, wird diese auch ins Ausland gezahlt.
An Ihrer Stelle würde ich jedoch eine (schriftliche) Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträger richten, ob und ggf. welche Konsequenzen sich ggf. auf die Höhe der Rentenzahlung ergeben. Dies kann je nach Land, in dem Sie leben werden, unterschiedlich ausfallen.
Hinsichtlich der Frage des Krankenversicherungsstatus bzw. der Frage, ob und inwieweit in dem von Ihnen ins Auge gefassten südamerikanischen Land entstandene Kosten übernommen bzw. erstattet werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.