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Experten-Antwort

Dauer-Erewerbsminderungsrents ins usland

von Biggy12.03.2011 | 15:04
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle, wir haben vor nach Südamerika auszuwandern. Erhält man die volle EM-Rente? Der 1. Wohnsitz bleibt in Deutschland, also nur der 2. Wohnsitz in Südamerika. Wie ist das mit der Krankenversicherung? Liebe Grüße Biggy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an.

Grundsätzlich haben Sie in dem Land Ihren Hauptwohnsitz, in dem Sie sich überwiegend aufhalten werden. Ich unterstelle, dass Ihr Hauptwohnsitz dann voraussichtlich in Südamerika liegen wird.

Sofern es sich bei Ihrem Rentenbezug um eine nicht arbeitsmarktbedingte EM-Dauer-Rente handelt, wird diese auch ins Ausland gezahlt.

An Ihrer Stelle würde ich jedoch eine (schriftliche) Anfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträger richten, ob und ggf. welche Konsequenzen sich ggf. auf die Höhe der Rentenzahlung ergeben. Dies kann je nach Land, in dem Sie leben werden, unterschiedlich ausfallen.

Hinsichtlich der Frage des Krankenversicherungsstatus bzw. der Frage, ob und inwieweit in dem von Ihnen ins Auge gefassten südamerikanischen Land entstandene Kosten übernommen bzw. erstattet werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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3 Antworten

Fragwürdigam 12.03.2011 | 15:51
Was ist das für eine Auswanderung mit 1.Wohnsitz in Deutschland? Ansonsten,wenn die EM-Rente nicht wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gewährt wurde,dann wird auch nach SA überwiesen. Sollten Sie als amtl.Adresse die Deutsche bei der DRV angeben,sollten Sie flexibel genug sein um schnell genug einer Gutachterlichen Untersuchung in Deutschland zur Verfügung zu stehen.
Klemensam 12.03.2011 | 17:30
Da @Biggy ja eine Dauerrente ( steht doch im Betreff ) - also unbefristete - EM-Rente erhält , kann es sich doch gar nicht um eine Arbeitsmarktrente handeln. Und eine unbefristete EM-Rente wird ( wenn überhaupt ! ) höchstens noch schriftlich - durch den sog. Gesundheitsfragebogen und - manchmal - noch zusätzlich durch eine Befundberichtsanforderung beim behandelndem Arzt überprüft - , aber doch nicht mehr durch eine Begutachtung. Problematisch wäre es also wenn vom behandelnden Arzt noch ein Befundbericht im Rahmen der Überprüfung ihrer unbefr. EM-Rente angefordert werden sollte. Da Sie ja keinen Arzt in D mehr haben bzw. dort dann nicht (mehr) in regelmässiger Behandlung sind, KÖNNTEN sich dadurch Probleme ergeben. Ob da eventuell auch Berichte ausländischer Ärzte anerkannt würden entzieht sich meiner Kenntnis. Das könnte also schon zu einem Problem werden. Eine Begutachtung bei einer unbefr. EM-Rente wäre nur dann denkbar, wenn die RV ein Rentenentziehungsverfahren einleiten würde. Das wäre aber auch nur dann denkbar, wenn die RV ueber Erkenntisse verfügt das womöglich keine EM mehr vorliegt. Zu einer Begutachtung müssten Sie dann natürlich wieder zurück nach Deutschland kommen. Ansonsten wird die EM-Rente natürlich auch ins Ausland gezahlt. Allerdings verstehe ich unter einer Auswanderung auch etwas anderes, als das man dann noch den 1. Wohnsitz in D zu behalten... Das ist dann eigentlich keine " richtige " Auswanderung, sondern nur ein längerer Urlaub. Haben Sie denn die Möglichkeit selbst oder durch Verwande/Bekannte regelmäßig mal von Zeit zu Zeit ihre Post an ihrem 1. Wohnsitz nachsehen zu lassen , ob da irgend etwas von der RV dabei ist ? Vielleicht kann die RV ja auch alle Anfragen / Unterlagen direkt an ihre Auslandsadresse senden. Ich weiss aber nicht ob diese Möglichkeit besteht. Wegen der weiteren Krankenversicherung sollten Sie sich vorher unbedingt konkret und fachmännisch beraten lassen. Hier mal was zum Nachlesen dazu : http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentn…
...am 14.03.2011 | 07:38
Grundsätzlich ist es der RV (und auch der KK) vollkommen egal, wo Sie Ihren ersten und zweiten Wohnsitz haben. Wichtig ist hier, in welchem Land Sie sich überwiegend aufhalten. Bei voller unbefristeter EM-Rente (also unabhängig vom Arbeitsmarkt) wird die Rente für Deutsche indie ganze Welt ausgezahlt. Sie sollten aber daran denken, dass sie auch im Ausland lebend die Hinzuverdienstgrenzen einhalten (max. 400 EUro mtl.) und sämtlilchen Hinzuverdienst bei der DRV anmelden.
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