Hallo Karl!
Auf der einen Seite fragen Sie nach der sogenannten Wartezeit.
Diese wird für unterschiedliche Renten auch verschieden definiert. Nicht nur die Länge unterscheidet sich, sondern auch die Arten an Zeiten, die hierfür berücksichtigt werden.
Dies steht dann auch in der Rentenauskunft drin, ob die Wartezeit für die angepeilte Rente bereits erreicht ist oder wann dies vermutlich der Fall sein wird.
Der andere Punkt ist der mögliche Rentenbeginn - hier noch unterschieden in abschlagsfrei und abschlagsbehaftet.
Beispielsweise gibt es für die Renten für schwerbehinderte Menschen und für langjährig Beschäftigte jeweils die Wartezeit von 35 Jahren. Diese muss erfüllt sein, damit die Rente beginnen kann.
Der Rentenbeginn jedoch unterscheidet sich:
- die Rente für langjährig Beschäftigte kann mit 63 beginnen, ein Abhschlag berechnet sich anhand des Geburtsjahres, bei 1962 geborenen wäre die Rente abschlagsfrei mit 66 Jahren und 8 MOnaten möglich, daher werden bei REntenbeginn mit 63 Abschläge in Höhe von 13,2 % fällig.
- die Rente für schwerbehinderte Menschen wäre bei Jahrgang 1962 abschlagsfrei schon mit 64 Jahren und 8 Monaten möglich, frühestmöglich bereits mit 61 Jahren und 8 Monaten - allerdings mit Abschlag von 10,8 %.
Lassen Sie sich sich in einer BEratungsstelle einmal die vershiedenen Renten ausrechnen, damit Sie unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit besser planen können.