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Dauer Widerspruchsverfahren

von Stefan Weigel17.02.2011 | 22:16
3729 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie lange darf ein Widerspruchsverfahren dauern? Gibt es gesetzliche Vorgaben, die die Dauer regeln?

3 Antworten

Elisabetham 18.02.2011 | 21:45
Weißt du, warum das Verfahren so lange dauert? Hast du beim SB mal nachgefragt? Ich stecke in einem Widerspruchsverfahren gegen den Landschaftsverband schon seit 17 Monaten. Wenn du dir völlig im Unklaren bist, dann schicke der Behörde doch eine Sachstandsanfrage.
chrisam 18.02.2011 | 23:55
Ein legitimes Argument für eine Verzögerung von über drei Monaten wäre zum Beispiel, dass angeschriebene Ärzte nicht antworten. Personalmangel oder Krankheit der Sachbearbeiter sind keine zureichenden Gründe für die Verzögerung.
-_-am 17.02.2011 | 23:07
:P Bis es durch Bescheid des Leistungsträgers abgeschlossen oder der Widerspruch vom Widerspruchsführer ggf. zurückgenommen wird. Nein, die gibt es nicht. Wann "ein zureichender Grund" dafür vorliegt, "dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist", ist im Gesetz nicht definiert. § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären. (2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt. http://bundesrecht.juris.de/sgg/__88.html
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