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Experten-Antwort

Dauer zwischen Antragsstellung und Bescheid

von Frank Rietz13.05.2011 | 23:38
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7 Antworten

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Guten abend, da ich in der Suche-Funktion nicht gefunden habe, wende ich mich auf diesem Weg an sie. Kann jemand sagen, wie lange es ungefaehr dauert, von der Antragsstellung bis zum Bescheid? Mein Antrag wurde im Januar 2010 eingereicht, in Spanien.Seit Maerz 2010 versuche ich mit monatlichen 601€ (spanischer Rentenanteil) Ueber die Runden zu kommen. Das ist nicht viel! Oder vielleicht gibt es fuer die Dauer vom Eingang saemtlicher Formulare und Informationen bis zum Bescheid einen durchschnittlichen Wert!? mit freundlichen Gruessen Frank Rietz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna,

eine konkrete gesetzliche Regelung zu der von BBB genannten 6-Monatsfrist gibt es für die Bearbeitungsdauer nicht. Allerdings beginnt nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrages beim zuständigen Leistungsträger die Verzinsung der nachzuzahlenden Leistung. Vielleicht meinte BBB diese Frist.

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6 Antworten

Frank Rietzam 14.05.2011 | 00:09
Danke fuer die schnelle Antwort. Ich hatte vergessen die Rentenart anzugeben. Es handelt sich um die Incapacidad permanente e absoluta, Auf Deutsch, glaub ich, Erwebsminderungsrente mfg Frank Rietz
Chrisam 13.05.2011 | 23:52
Was haben Sie genau beantragt? Reguläre Altersrente? Erwerbsminderungsrente? Falls Altersrente, wann haben Sie das Rentenalter erreicht, und war das Rentenkonto vorher vollständig geklärt? Ganz allgemein sagt man: Wenn alles geklärt ist, 3 Monate vor Rentenbeginn beantragen! Würde aber, wenn noch Berechnung der spanischen Rente hinzukommt, eher länger rechnen.
KSCam 14.05.2011 | 00:32
Da werden Ihnen Durchschnittswerte nichts nützen, abgesehen davon, dass kein Teilnehmer hier wohl abschätzen kann woran es bei Ihnen konkret "hängt". Sind die Formulare alle von Spanien nach Deutschland geschickt? Auch alle EU Formulare, die benötigt werden? Hat die spanische RV die Arzberichte die zur spanischen Rente führten übersandt? Sind weitere medizinische Sachaufklärungen erforderlich? Sind die deutschen Versicherungszeiten geklärt? Sind unter Berücksichtigung der spanischen Zeiten die Vorversicherungszeiten gegeben? Fragen über Fragen, die im Forum nicht zu klären sind.....
BBBam 14.05.2011 | 01:35
Natürlich können Sie jederzeit bei Ihrem Versicherungsträger eine Sachstandsanfrage durchführen. Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente sollten sie dem Versicherungsträger eher das Maximum des vorgegebenen Zeitrahmens einräumen, also sechs Monate. Es gibt ja einige bürokratische Hürden zu überwinden. Nach der Klärung des Anspruchs auf die Erwerbsminderungsrente in Deutschland (zu erfüllende Versicherungszeiten) und des Versicherungsverlaufes muss natürlich die volle Erwerbsminderung selbst erst einmal in Deutschland rentenrechtlich festgestellt werden. Die Feststellung der spanischen Incapacidad permanente e absoluta wird nicht automatisch von der deutschen Rentenversicherung anerkannt. Sogar bei einer in Spanien festgestellten gran incapacidad werden weitere gutachterliche Überprüfungen erfolgen. Haben Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer spanischen Arztberichte eingereicht? Es wäre womöglich ratsam, sich zusätzlich einer ausgiebigen Untersuchung eines Facharztes in Deutschland zu unterziehen. Die Rentenversicherung kann ihn dann wegen eines Befundberichtes anschreiben. Möglicherweise werden Sie noch einen Gutachtertermin in Deutschland wahrnehmen müssen.
Frank Rietzam 14.05.2011 | 17:18
Vielen Dank fuer ihre Antworten. Jetzt weiss ich wenigstens, dass es irgendwo hakt. Viele der von ihnen angefuehrten Punkte sind bereits abgeklaert, Einige wenige jedoch nicht. Muss ich mich wohl in Geduld ueben. Komisch nur, dass ich seit 5 Monaten nichts von der RV gehoert habe Frank Rietz
Annaam 15.05.2011 | 12:46
Zitat von BBB anzeigenausblenden
Wo steht das??? Würde mich sehr interessieren. Ich habe im August 2010 meinen Antrag gestellt. Jetzt haben wir Mitte Mai und ich habe wenigstens jetzt die Auskunft erhalten, dass noch ein Gutachten erstellt werden soll. Ich bekomme während dieser Wartezeit leider gar kein Geld. Und die Auskunft, dass ich ja alles rückwirkend bekomme (gesetzt der Fall, dass ich die Rente überhaupt bekomme...) hilft mir jetzt auch nicht so viel.
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