Hallo Anna,
eine konkrete gesetzliche Regelung zu der von BBB genannten 6-Monatsfrist gibt es für die Bearbeitungsdauer nicht. Allerdings beginnt nach Ablauf von 6 Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrages beim zuständigen Leistungsträger die Verzinsung der nachzuzahlenden Leistung. Vielleicht meinte BBB diese Frist.