Hallo Tina,
grundsätzlich können Sie auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Überprüfungsantrag stellen. Ich kann Ihre Beweggründe nachvollziehen, aber letztendlich von außen/hier nicht beurteilen, ob Sie damit Erfolg haben.
Stellen Sie einen Überprüfungsantrag und schildern dem Rentenversicherungsträger, dass Sie sich (bald) wieder für teilweise arbeitsfähig halten (hier können Sie ausführlich Ihre Beweggründe schildern). Sollten sich die Verhältnisse - also Ihre gesundheitliche Situation - geändert haben, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine neue Beurteilung vorgenommen werden.
Viel Erfolg.
MfG