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Experten-Antwort

Dauerhafte volle Erwerbsminderung und Kleingewerbe

von Ratlos15.11.2019 | 12:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit ca. 10 Jahren dauerhaft voll erwerbsgemindert und zusätzlich unbefristet schwerbehindert, ich erhalte Geld vom Grundsicherungsamt. Ich habe einen Youtube-Kanal mit Redevideos, vor denen ich künftig Werbung schalten möchte, um meine Ausgaben zu decken. Dafür müsste ich aber ein Kleingewerbe anmelden. Die zu erwartenden Werbeeinnahmen schätze ich auf 400-500 Euro pro Jahr, da meine privaten Ausgaben (Ratenzahlungen für die Kamera, Mikrofon etc.) allerdings höher sind, würde ich keinen Gewinn erzielen. Das Kleingewerbe muss ich dem Grundsicherungsamt mitteilen. Ist es zu erwarten, dass mir deshalb bzw. wegen der Werbung auf meinem Youtube-Kanal die Erwerbsminderung aberkannt wird? 2) Wird mir wegen dem Umsatz meine Grundsicherung gekürzt, obwohl ich mit der dann angemeldeten Tätigkeit monatlichen Verlust erziele? Bis jetzt konnte/wollte mir niemand Auskunft geben. Ich bedanke mich vielmals für Ihre Bearbeitung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes (keine Leistungsfähigkeit mehr in Ihrer bisherigen Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt). Sie wäre also nur gefährdet, wenn sich Ihr Gesundheitszustand wieder entsprechend verbessern würde.

Einkünfte, die Sie erzielen, werden gegebenenfalls lediglich angerechnet.

Grundsicherungsleistungen sind einkommensabhängig – für eine Verbindliche Aussage hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihren Grundsicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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