Hallo Thomas,
Sie könnten folgendermaßen vorgehen:
Dem Grundsicherungsamt mitteilen, dass sich ihr Gesundheitszustand verbessert hat und Sie sich wieder voll oder teilweise erwerbsfähig fühlen. Das Amt wird dann wohl von sich aus eine Überprüfung vornehmen.
Gleichzeitig sollten Sie einen Antrag auf ALG-II stellen mit Hinweis darauf, dass die Erwerbsfähigkeit zur Zeit überprüft wird und ALG-II vorsorglich für den Fall beantragt wird, falls sich herausstellt, dass Sie wieder erwerbsfähig sind. So vermeiden Sie eine "Zahlungslücke".
Dass die Entscheidung "voll erwerbsgemindert" von der Rentenversicherung getroffen wurde, spielt keine Rolle. Maßgebend ist i.d.R. die aktuellere Einschätzung.
Bedenken Sie, dass falls Sie als erwerbsfähig eingestuft werden und Sie ALG-II beziehen, man auch von Ihnen erwarten wird, dass Sie dem Arbeitsmarkt wieder gem. der Entscheidung der Ärzte zur Verfügung stehen.
Eine mildere Möglichkeit wäre, sich zuvor ganz unverbindlich beim Grundsicherungsamt über Rehabilitationsmaßnahmen informieren zu lassen.
Es gibt z.B. auch berufliche Rehaangebote, die einen (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben unterstützen sollen.
LG
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Was hat denn das Grundsicherungsamt mit der Rente wegen voller Erwerbsminderung zu tun?? Sie meinen wohl die Deutsche Rentenversicherung.
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Sorry, habe überlesen, dass noch keine Rente bezogen wird.
Das Grundsicherungsamt gewährt allerdings keine Reha-Maßnahmen. Die könnten aber evtl. bei der DRV beantragt werden. Dafür gelten andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen als bei der EM-Rente.
Aufgrund des Reha-Antrages würde die Erwerbsfähigkeit auch noch einmal überprüft.