Guten Tag,
meine Freundin lebt von ihrem Mann seit mehr als einem Jahr dauernd getrennt. Sie sind also nicht geschieden. (er erhält Grundsicherung, sie sind beide schon in Rente)
Wenn meine Freundin verstirbt, hat er dann Anspruch auf Witwerrente?
Danke für eine Beantwortung bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara
23.01.2020, 11:58
von
Tamara
23.01.2020, 12:10
Experten-Antwort
Zitiert von: Tamara
Guten Tag,
meine Freundin lebt von ihrem Mann seit mehr als einem Jahr dauernd getrennt. Sie sind also nicht geschieden. (er erhält Grundsicherung, sie sind beide schon in Rente)
Wenn meine Freundin verstirbt, hat er dann Anspruch auf Witwerrente?
Danke für eine Beantwortung bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara
meine Freundin lebt von ihrem Mann seit mehr als einem Jahr dauernd getrennt. Sie sind also nicht geschieden. (er erhält Grundsicherung, sie sind beide schon in Rente)
Wenn meine Freundin verstirbt, hat er dann Anspruch auf Witwerrente?
Danke für eine Beantwortung bereits jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara
Guten Tag Tamara,
Voraussetzung für die Gewährung einer Witwen-/Witwerrente ist u.a., dass die/ der Überlebende im Zeitpunkt des Todes mit der verstorbenen Person rechtsgültig verheiratet war. Hierbei ist es unerheblich, ob die Ehepartner dauernd getrennt waren.