Hallo Rainer,
Erwerbsminderungsrente auf Dauer wird gewährt, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Soweit kein besonderer Anlass besteht, wird eine Überprüfung der medizinischen Voraussetzungen grundsätzlich nicht erfolgen. Ein besonderer Anlass wäre beispielsweise dann gegeben, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen würden. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob die Beschäftigung auf Kosten der Gesundheit ausgeübt wird.