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Dauerrente

von Rentengeschädigter06.05.2008 | 22:57
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5 Antworten

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Trotz der Festlegung des GA, dass die Wegeunfähigkeit (Geh- fähigkeit) auch durch eine Operation nicht mehr aufgeho- ben werden, wird mir wegen angeblich nicht ausgeschöpfter therapeutischer Möglichkeit, eine Dauerrente nach § 102 Abs. 2 Satz 4 SGB VI vom SG nicht zugestanden. Inwiefern ist diese Anmerkung: therapeutische Möglichkeiten nicht ausgeschöpft zu verstehen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Rosanna" bereits ausgeführt hat, war das SG wohl der Meinung, dass noch nicht alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Welche dies genau sind, kann von hier allerdings nicht beurteilt werden.

Sie sollten diesbezüglich daher mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen.

4 Antworten

Rosannaam 07.05.2008 | 10:03
Dies bedeutet, dass wohl nach Ansicht des SG noch nicht alle therapeutischen Behandlungen wie z.B. Krankengymnastik ausgereizt wurden. Es gibt sicher noch andere Behandlungen, die ich aber nicht kenne und die Sie bei Ihrem Orthopäden erfragen können. Andererseits: wenn Sie eine Zeitrente erhalten, können Sie doch vor Wegfall immer die Weitergewährung beantragen. Evtl. hat sich bis dahin Ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder selbst die therap. Behandlungen haben nichts gebracht! Dann gibt´s vielleicht sogar die Dauerrente. Besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt. MfG Rosanna.
Rentengeschädigteram 07.05.2008 | 21:19
Vielen Dank für die Antworten; da ich aber seit meiner Erkran- kung, d. h. seit ca. 12 Jahren regelmässige therapeutische Massnahmen, wie z. b. KG, ambulante als auch stationäre Schmerztherapien durchführe, und mich durch einen Psycho- therapeuten anlernen lies, be- stimmte Anwendung auch all- ein zu hause durchzuführen, werde ich jetzt durch Anwalt prüfen lassen, ob es Sinn macht auch aus verfahrensrechtlichen Gründen in Berufung zu gehen. Nochmals vielen Dank!
Realistam 08.05.2008 | 10:06
Sie bekommen doch Ihre Rente! Selbst wenn man Ihnen eine sogenannte Dauerrente bewilligen würde, schützt Sie das nicht vor weiteren Überprüfungen oder gar vor einer vorzeitigen Rentenentziehung bei Wegfall der rentenrechtlichen Voraussetzungen. Aber klagen Sie ruhig bis zur letzten Instanz. Die Sozialgerichte haben ja auch nichts Besseres zu tun, als sich mit solchen Lappalien zu beschäftigen. Wissen Sie eigentlich, wie lange manche Leute, die ECHTE Probleme haben, auf Verhandlungstermine warten müssen, weil klagefreudige Mitmenschen wie Sie, die Gerichte mit Bagatellen überhäufen? Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber bereits über die Einführung einer Gebührenpflicht auch für die Sozialgerichtsbarkeit nachgedacht - dank Ihnen und Ihresgleichen!
Rosannaam 08.05.2008 | 10:47
Da muß ich @Realist aber wirklich zustimmen! Leider sind manche Leute mit nix zufrieden. Und wie bereits gesagt, schützt auch eine Dauerrente nicht vor evtl. Nachprüfungen.
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