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Dauerrente ???

von Eckhard15.10.2009 | 16:21
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2 Antworten

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Ich habe soeben in der Post Schreiben der DRV (gerichtet an das SG ) erhalten in dem mir meine zunächst bis 03/2006 gewährte EU-Rente (Beginn 09/2000 = altes Recht ) nun ab 10/2009 ..eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit.. gewährt wird . Es ist noch kein Rentenbescheid sondern ein Vergleichsangebot. Wie könnte der Rentenbescheid dann aussehen : ..auf unbestimmte Zeit .. heißt keinen Neuantrag mehr zur Weitergewährung ? und Zahlung bis zur Regelaltersrente ? ( bin Jahrgang 10/1950 ) oder trifft das nur zu wenn es heißen würde : ..auf Dauer .. oder ..auf unbestimmte Dauer .. - was ist hier noch der Unterschied oder gibt es da gar keinen - sorry wenn ich so blöd frage aber wer kann mir helfen -Danke schon mal sagt Eckhard.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie mit diesem Vergleich einverstanden sind erhalten Sie diese Rente bis zur RegelaltersGRENZE (65 + X). Ob jetzt "auf Dauer" oder "unbefristet" steht, das ist egal. Sie sollten trotzdem prüfen warum von 04/ bis 09/2009 nicht gezahlt wird?

1 Antworten

Eckhardam 15.10.2009 | 17:02
Ergänzung : EU Rente bis 03/2006 danach Weitergewährung abgelehnt und Klage beim Sozialgericht erhoben.
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