Hallo Bärli_60,
es gibt eine sogenannte Besitzschutzregelung. Diese besagt, dass bei einer Folgertente, soweit diese innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der EM-Rente beginnt, mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde zu legen sind. Dadurch kann es im Normalfall nicht zu einer Rentenminderung kommen.