Noch eine Frage zu Dauerrente ohne Abschläge.
Wenn die EU-Rente früh begonnen hat, bekommt man die 35 Jahre nicht mehr zusammen. Zählen dann auch die Jahre des Bezugs der EU-Rente
Soweit Rentenbezugszeiten mit einer Zurechnungszeit zusammenfallen. Siehe
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Die Anrechnungszeit wegen Rentenbezuges wird bei Eintritt eines neuen Leistungsfalls berücksichtigt.
wenn Sie eine Dauerrente ohne Abschläge bekommen, ist es doch vollkommen egal, ob 35 Versicherungsjahre vorliegen.
Denn spätestens mit erreichen der Regelaltersgrenze heißt die Rente dann Altersrente, da sich aber i.d.R. am Zahlbetrag nichts ändert, ist das doch völlig egal, wie die Rente heißt.
Für den Fall, dass man die EU-Rente bereits mit 60 Jahren in eine Dauerrente umwandeln lässt, ist dieser Punkt relevant.
Ich beziehe auch eine EM-Rente mit Zurechnungszeiten wie wirkt sich das aus wenn ich dann die Altersrente beziehe?