Guten Tag, wer könnte mir bitte mal helfen ? Vorweg will ich sagen das ich heute vormittag schon mal länger mit der Sachbearbeiterin/ung gesprochen habe aber man konnte mir keine Antwort auf meine Frage/n geben -das müsste ich doch bitte alles schriftlich mitteilen damit man sich damit auseinandersetzen könnte -sei kompliziert sagte mir die Sachbearbeiterin -wie gesagt -ich soll alles schriftlich an die DRV machen -dann würde man schon weitersehen.
Vielleicht könnte mir hier jemand helfen.
Bin 09/50 geb. und erhielt ab 11/2000
Erwerbsunfähigkeitsrente (Recht bis 31.12.2000) jeweils befristet !!
von 11/2000 bis 05/2003 dann 06/2003 bis 08/2004 dann 09/2004 bis 06/2006.
Dann wurde Weitergewährung abgelehnt.
Widerspruch/Klageverfahren vor dem SG.
In 12/2008 Überprüfungsantrag gestellt wegen Neuberechnung gem. Urteil BSG (4RA31/96). Da nichts passierte habe ich in 08/2008 nochmals höflichst schriftlich nachgefragt wann mit der Bearbeitung zu rechnen ist.
Habe dann in 09/2009 Mitteilung der DRV erhalten mit Rentenbescheid Datum vom 13.2.2009 mit Neuberechnung und Nachzahlung für die Zeit vom 1.1.2004 bis 31.08.2004 und gleichzeitig Rentenbescheid mit Datum vom 27.08.2009 mit Neuberechnung und Nachzahlung für die Zeit vom 01.09.2004 bis 30.06.2006.
-jeweils ohne Erstattungsansprcu dritter Stellen - mit x für :Falls eine Verzinsung in Betracht kommt,ergeht noch weitere Nachricht.
Bis zum heutigen Tage habe ich dafür aber keine Nachricht erhalten.
Müßte nicht hier auch eine Verzinsung erfolgen ?? ( wie bereits schon geschrieben waren die Sachbearbeiter nicht in der Lage mir dies zu erklären).
Entweder habe ich hier Anspruch auf Verzinsung oder sollte es wirklich so lange dauern das ich doch noch weitere Nachricht erhalte-jetzt nach 4 Monaten?.
Habe vorgestern von der DRV - Bescheid erhalten das ich über den bisherigen Befristungszeitpunkt hinaus,also ab 07/2006 EU Rente auf unbestimmte Dauer bezw. bis 01/2016 erhalte.Dazu der Rentenbescheid mit Vermerk: aufgrund des Vergleichs von 07/2009 stellen wir Rente wegen EU neu fest und in der Anlage die Berechnungen für die Zeit von 07/2006 bis 01/2010.
Folgende Fragen :
Müßte nicht für die Zeit von 07/2006 bis 12/08 ? oder von 07/2006 bis 04/2007
? ebenfalls nochmals eine Neuberechnung durchgeführt werden ? Der bereits in 12/2008 gestellte Überprüfungsantrag sollte doch hier noch Berechtigung haben.
Kommt dies nicht zum Tragen weil es keine Weitergewährung der bis 06/2006 befristeten Rente ist ?? oder ist mir dann eben ab 07/2006 eine neue Rente zugesprochen worden ? und dadurch dann keine Neuberechnung mehr anfällt ?
Im Bescheid heißt es das der Nachzahlungsbetrag wegen der Erstattungsansprüche vorläufig einbehalten wird ( ist klar da ja noch AA und KK ihre Ansprüche erstattet haben wollen). Aber es ist auch nicht von einer Verzinsung zu lesen - kommt dieser Vermerk dann wieder mit dem Bescheid über die Abrechnung der Rentennachzahlung und muss ich die Verzinsung dann beantragen oder wie bereits bei obigen Sachverhalt erwähnt evtll. warten das ich nach ewiger Zeit eine seperate Nachricht über die Verzinsung bekomme ?
Tut mir leid ich wollte wirklich kein Buch schreiben - aber kann mich schlecht ausdrücken - hoffe aber das mich jemand versteht und würde mich über
Antworten freuen -Danke vorab von Wolfgang.