kurze Frage,
erhalte nach 1 maliger Verlängerung der EM Rente nun Dauerrente.
wird diese weiterhin mit Fragebögen überpruft ( bin 55).
gibts interne Vorgehensweisen bis zu welchem Alter weitere Überprüfungen erhält?
Danke
kurze Frage,
erhalte nach 1 maliger Verlängerung der EM Rente nun Dauerrente.
wird diese weiterhin mit Fragebögen überpruft ( bin 55).
gibts interne Vorgehensweisen bis zu welchem Alter weitere Überprüfungen erhält?
Danke
Hallo Bastian,
Ich kann nur über meine EWR-Rente berichten. Ich bekomme seid 2013 eine unbefristete EWR-Rente. Ich bin jetzt 60 Jahre alt und ich wurde noch nicht überprüft. Es kann natürlich trotzdem eine Überprüfung stattfinden. Die Experten werden Ihnen das bestimmt noch aussagefähig beantworten.
LG Kerstin
erhalte nach 1 maliger Verlängerung der EM Rente nun Dauerrente.
wird diese weiterhin mit Fragebögen überpruft ( bin 55).
gibts interne Vorgehensweisen bis zu welchem Alter weitere Überprüfungen erhält?
Danke
Es könnte vorkommen. Du hast jetzt die Dauerrente bekommen! Herzlichen Glückwunsch, jetzt kannst du das Leben genießen.
Hallo, was ist eine EWR-Rente? Worin liegt der Unterschied zu der in Deutschland gewährten Erwerbsminderungsrente? Oder ist das eine Auslandsrente?
Die EWR Rente ist eine europäische Rentenform, hat mit Erwerbsminderung etc. nichts zu tun.
Hallo, Bastian,
eine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer kann jederzeit überprüft werden, muss aber nicht. Ob eine solche Kontrolle durchgeführt wird und in welchem Abständen, entscheidet der Gutachter (Mediziner) des Rentenversicherungsträgers. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen in Abhängigkeit vom gesundheitlichen Zustand.
Dann allerdings hat nicht "irgendeine interne Überprüfung irgendwelche Unstimmigkeiten ergeben", wie von Ihnen behauptet wurde...
Damit wäre eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X nach 12 Jahren nämlich keinesfalls mehr möglich, was normalerweise bereits in der ersten Gerichtsinstanz, allerspätestens jedoch vor dem Landessozialgericht so bestätigt worden wäre!
Dann allerdings hat nicht "irgendeine interne Überprüfung irgendwelche Unstimmigkeiten ergeben", wie von Ihnen behauptet wurde...
Damit wäre eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X nach 12 Jahren nämlich keinesfalls mehr möglich, was normalerweise bereits in der ersten Gerichtsinstanz, allerspätestens jedoch vor dem Landessozialgericht so bestätigt worden wäre!
Zuerst musste ich die fette Kröte schlucken, dass meine Rente entzogen wurde, dann musste ich den Spott neidischer Bekannter erdulden und nun muss ich mir auch noch von einem Herrn Superschlau wie Ihnen erklären lassen, wie unsere Bürokratie funktioniert?
Vielen Dank auch !!
Wenn gewisse Kenntnisse im SGB Ihrer Meinung nach bedeuten, "ein ganz Schlauer zu sein", dann ja.
Der Teufel liegt eben manchmal im Detail.
Wir drehen uns im Kreis - ein rechtswirksamer Entzug ist nicht möglich aufgrund einer "internen Untersuchung, welche irgendwelche Unstimmigkeiten aufgedeckt hat". Es muss dafür also einen anderen Grund geben!
Zuerst musste ich die fette Kröte schlucken, dass meine Rente entzogen wurde, dann musste ich den Spott neidischer Bekannter erdulden und nun muss ich mir auch noch von einem Herrn Superschlau wie Ihnen erklären lassen, wie unsere Bürokratie funktioniert?
Vielen Dank auch !!
Diese interne Überprüfung war offenbar der Stein des Anstoßes.
Alle anderen Details helfen hier niemandem weiter.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass eine Dauerrente "sicher" ist.
Bei einer Verbesserung des Leistungsvermögens z. B. wäre es sogar relativ einfach, diese zu entziehen.
Was Sie aber behaupten, ist, dass eine Rücknahme nach § 45 SGB X stattgefunden hat, und da sind die Voraussetzungen (insbesondere nach 12 (!) Jahren) schon deutlich strenger.
Und das ist eben, wie bereits mehrfach mitgeteilt, nicht eine "interne Untersuchung" (es sei denn, dabei wurde z. B. festgestellt, dass SIE Dokumente gefälscht haben, was ich zunächst nicht unterstellen möchte).
Insofern wären nähere Details hier schon hilfreich, bevor Sie hier versuchen, vollkommen unnötig Ängste zu schüren
Danke für die Antworten, es gibt also keine interne Vereinbarung ab 55+ keine Nachprüfungsformulare mehr zu versenden.....dann rechne ich weiter damit....
Ergänzend dazu, eine EM-Rente wird maximal 3 mal verlängert, also über 9 Jahre und wird dann zur Dauerrente.
Ergänzend dazu, eine EM-Rente wird maximal 3 mal verlängert, also über 9 Jahre und wird dann zur Dauerrente.
Jedoch nur, wenn eine volle EMR nicht aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bezogen wird!!!
Dann gilt diese Regelung von maximal 9 Jahren nämlich nicht.
Gruß Silvia
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