Dauerrentenbeginn = Rentenbeginn?

von
AnBs50

Hallo an alle,

ich habe seit dem 01.06.17 bis zum 31.03.19 eine befristete EM-Rente und mit Bescheid vom 20.11.18 eine Dauerrente gewährt bekommen.
Es gibt zum "Dauer"Rentenbeginn unterschiedliche Aussagen der DRV:
1.Da die unbefristete Rente im Anschluß auf die zeitlich befristete Rente folgt, verbleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn, hier 01.06.17.
2. Die "Dauer"Rente beginnt erst ab 01.04.19, also nach Befristungsendtermin, ansonsten hätte der befristete Bescheid aufgehoben werden müssen.
3.Es bedarf keiner extra Aufhebung, da dies im § 102 Abs 2 Satz 6 SGB VI bereits geregelt ist. Damit wären wir wieder bei Variante 1, dass "Dauer"Rentenbeginn = Rentenbeginn (01.06.17) ist.

Meine Frage geht wohl hier an die Profis unter euch bzw. an einen unserer Experten des Forums.
Welche Antwort darf ich als die richtige heranziehen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

von
W°lfgang

Hallo AnBs50,

Sie verwechseln da ursprünglicher/erstmaliger (Zeit-)Rentenbeginn/befristet überhaupt und Beginn der Dauerrente nach erneuter/neuer Entscheidung.

Zwei verschiedene Daten, denn

§ 102 Abs 2 Satz 6 SGB VI:

"Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn."

spricht nur vom (ursprünglichen) Rentenbeginn und nicht vom _Dauer_rentenbeginn. Einen 'nachträglichen' Dauerrentenbeginn ab Erstbewilligung konnten Sie nur im Rechtsweg erstreiten – der § 102 stellt diesen Rechtszustand nicht rückwirkend her ;-)

Ihre Frage zielt worauf ab?
Vorstellbar ggf. arbeits-/tarifrechtlicher Art und Folgewirkungen für das/aus dem Arbeitsverhältnis?

Gruß
w.

von
AnBs50

Hallo W*Wolfgang!

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, genannte Punkte zu verwechseln, sondern noch einmal anmerken, dass die Punkte 1 bis 3 lediglich die unterschiedlichen Antworten der DRV wiedergeben. Die von mir unter der 3. Aussage beigefügten "Bemerkung" erging ebenso aus jener Beratung " ...im Zitat "...dass es beim ursprünglichen Rentenbeginn dem 1.6.17 verbleibt und es hinsichtlich der Befristung keiner extra Aufhebung bedarf". Woraus man schließen kann, dass der ursprüngliche- und der Dauerrentenbeginn zu EINEM Rentenbeginn werden.

Insofern wäre eine Antwort eines Rentenexperten zielführend, um die Frage, wann setzt die DRV den Beginn der Dauerrente, klären zu können. 1.4.19, da die Befristung zum 31.3.19 endete, oder verbleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn 1.6.17, da unmittelbar im Anschluss auf die zeitlich befristete Rente die Rente unbefristet geleistet wird?

Vielen Dank!

Experten-Antwort

Hallo AnBs50,

wenn ich Ihren Sachverhalt richtig interpretiere, hatten Sie bereits die Weiterzahlung Ihrer bis 31.03.2019 befristeten Erwerbsminderungsrente beantragt. Dabei wurde Ihre befristete Erwerbsminderungsrente mit Bescheid vom 20.11.2018 auf Dauer weiterbewilligt.

Hier bleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn 01.06.2017, so dass eine Neuberechnung Ihrer Rente zum 01.04.2019 nicht erfolgt. Vielmehr wird Ihre Erwerbsminderungsrente in der bisherigen Höhe weitergezahlt.

von
AnBs50

Sehr geehrter Rentenexperte,
Sie haben den Sachverhalt in Ihrem ersten Absatz richtig zusammengefasst.
Dass es bei den bisherigen finanziellen Konditionen verbleibt, wurde mir im Bescheid vom 20.11.18 mitgeteilt.
Kann ich Ihrer Antwort richtig entnehmen, dass nicht nur die Höhe der Erwerbsminderungsrente unverändert, sondern auch der Rentenbeginn der ursprüngliche bleibt, also es KEINEN "Dauer"Rentenbeginn zum 1.4.19 gibt und der befristete Bescheid bis zum 31.3.19 nicht aufgehoben werden muss? Für die DRV bleibt der ursprüngliche Rentenbeginn, 1.6.17, für alle weiteren Zahlungen und Verfahren bzgl der auf Dauer gewährten Rente maßgeblich?

Vielen Dank für Ihre Antwort bereits im voraus und auch ein großes Danke für die Arbeit hier im Forum an alle Rentenexperten allgemein. Sie leisten wertvolle Arbeit für uns Ratsuchende!!!

Experten-Antwort

Hallo AnBs50,

so ist es.

Ein schönes Wochenende wünsche ich Ihnen!

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