Hallo an alle,
ich habe seit dem 01.06.17 bis zum 31.03.19 eine befristete EM-Rente und mit Bescheid vom 20.11.18 eine Dauerrente gewährt bekommen.
Es gibt zum "Dauer"Rentenbeginn unterschiedliche Aussagen der DRV:
1.Da die unbefristete Rente im Anschluß auf die zeitlich befristete Rente folgt, verbleibt es beim ursprünglichen Rentenbeginn, hier 01.06.17.
2. Die "Dauer"Rente beginnt erst ab 01.04.19, also nach Befristungsendtermin, ansonsten hätte der befristete Bescheid aufgehoben werden müssen.
3.Es bedarf keiner extra Aufhebung, da dies im § 102 Abs 2 Satz 6 SGB VI bereits geregelt ist. Damit wären wir wieder bei Variante 1, dass "Dauer"Rentenbeginn = Rentenbeginn (01.06.17) ist.
Meine Frage geht wohl hier an die Profis unter euch bzw. an einen unserer Experten des Forums.
Welche Antwort darf ich als die richtige heranziehen?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!