Hallo!
Folgende Situation, so kurz wie möglich:
Ich bin seit dem 07.10. 2019 krank geschrieben. Die Diagnose ist psychosomatisch, da dies die Folge meiner vielen Krankheiten ist.
Die Krankenkasse forderte mich auf, einen Rehaantrag zu stellen.
Die Reha wurde von der Rentenversicherung direkt genehmigt, auch meine Wunschklinik, die einen Aufenthalt mit Hund erlaubt, was laut meinem Psychologen sehr wichtig ist und auf dem Rehaantrag von mir mit vermerkt wurde.
Laut Klinik ist der Antritt ohne Hund im April möglich, mit Hund aber erst im August.
Jetzt meine Frage:
Kann die Krankenkasse oder Rentenkasse jetzt nachträglich verlangen, in eine andere Klinik zu gehen aufgrund der langen Wartezeit?
Vorraussichtlich bin ich bis zu Rehabeginn weiter krank geschrieben.
Vielen Dank schon jetzt!!!
Liebe Grüße,
Martina