Hallo Mary,
der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes beträgt in den alten Bundesländern aktuell 872,52 EUR und in den neuen Bundesländern 841,90 EUR (sofern nicht noch ein Erhöhungsbetrag für ein waisenrentenberechtigtes Kind zu berücksichtigen ist). Überschreitet das ermittelte Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung