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Experten-Antwort

Dazuverdienst

von Mary04.03.2020 | 12:56
71 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bekomme eine Witwenrente von 926€ brutto. Meine eigene Rente beläuft sich auf 400€. Wieviel darf ich noch dazuverdienen ohne Abzüge von der Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes beträgt in den alten Bundesländern aktuell 872,52 EUR und in den neuen Bundesländern 841,90 EUR (sofern nicht noch ein Erhöhungsbetrag für ein waisenrentenberechtigtes Kind zu berücksichtigen ist). Überschreitet das ermittelte Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Klugpuperam 04.03.2020 | 13:08
Kommt drauf an. Wohnort neue/alte Bundesländer? Eigene Rente seit wann? Bruttobetrag der eigenen Rente? Minijob mit Versicherungspflicht sollte funktionieren und zu keiner Kürzung führen.
Maryam 04.03.2020 | 13:13
Wohnort neue/alte Bundesländer? Eigene Rente seit wann? Bruttobetrag der eigenen Rente? Minijob mit Versicherungspflicht sollte funktionieren und zu keiner Kürzung führen.[/ Hallo, Ich wohne in den alten Bundesländern Eigene Rente ab Januar 2020. 400€ ist der Bruttobetrag meiner Altersrente. Mary
W°lfgangam 04.03.2020 | 20:15
Hallo Mary, 880 € brutto, regelmäßig, ohne Bonuszahlungen im Jahr ...SOFERN Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Haben Sie die erreicht, wären Sie in der Beschäftigung grundsätzlich rentenversicherungsfrei und mit den 880 überschreiten Sie dann den Freibetrag = Kürzung der Witwenrente. Auf die Rentenversicherungsfreiheit kann verzichtet werden, dann geht aber die große Rechnerei los /was kostet's /wann lohnt sich das ...mit versicherungsfreiem Minijob ab Regelaltersgrenze *) liegen Sie noch im nicht zu kürzenden Einkommensbereich; einfach beraten -> da ist die Tür, der Nächste bitte ;-)) *) mit versicherungspflichtigem Minijob hat Ihre Altersrente allerdings noch ein kleines Wachstumspotential, ohne dass die Witwenrente zu kürzen wäre. Das dann mal vor Ort nachfragen, die KollegInnen langweilen sich sonst noch ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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