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Experten-Antwort

Dazuverdienst bei Witwenrente

von Herbert21.02.2020 | 18:04
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2 Antworten

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ich beziehe eine Altersrente in Höhe von € 1200,00 und erhalte eine Witwenrente in Höhe von € 370,00 mit welchen Abzügen muss ich bei Annahme eines Minijobs € 450,00 rechnen. Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Herbert,

den Aussagen zur Frage von W°lfgang wollen wir nichts weiter hinzufügen, außer noch den Hinweis, dass die Reduzierung aufgrund der zusätzlichen Einkünfte (108 EUR / 180 EUR) von der bisher zustehenden BRUTTO-Witwerrente abzuziehen sind.

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1 Antworten

W°lfgangam 21.02.2020 | 18:34
Hallo Herbert, da Ihre Altersrente bereits zu einer (kleinen) Kürzung der Witwerrente führt, ist auch jedes weitere Einkommen auf die Witwerrente anzurechnen. *) 1. Wählen Sie die Versicherungspflicht im Minijob, werden für die Witwerrente dann nur 270 € Minijobeinkommen berücksichtigt, was zu einer Kürzung der Witwerrente von nur 108 € führt. 2. Haben Sie die Versicherungsfreiheit im Minijob bestehen lassen (Ihr Arbeitgeber wird Sie fragen, ob versicherungsfrei oder mit Versicherungspflicht), werden die 450 € bei der Witwerrente voll angerechnet, was zu einer Kürzung von 180 € führt. Bei 1. müssen Sie natürlich auch Ihren Pflichtbeitrag aus Minijob zahlen = 16,20 € weniger im Monate. Trotzdem ist Variante 1. die bessere Lösung für Sie. Der versicherungspflichtige Minijob hat natürlich auch Folgewirkungen für die eigene Altersrente, die Zug um Zug (jeweils zum 01.07.) einen Hauch erhöht wird, damit die Witwerrente auch jeweils minimal zusätzlich kürzt. Egal, bis an Ihr Lebensende ist die Wahl der Versicherungspflicht im Minijob immer die beste Lösung. *) sofern die Witwerrente nicht bereits vor 1986 festgestellt worden ist - dann sind Einkünfte eh ohne Bedeutung. Gruß w.
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