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DDR Arbeitskräfteabkommen

von Tunis01.04.2010 | 16:18
1144 Ansichten
3 Antworten

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Mein Onkel war wohl im Rahmen des DDR Arbeitskräfteabkommens etwa 4 Jahre in einem VEB in Karl-Marx-Stadt beschäftigt. Im SVA sind die Löhne und Zeiträume eingetragen. Da er zurück nach Tunesien musste und jetzt 65 Jahre alt wird jetzt diese Fragen: Hat er Rentenanspruch, oder gibt es eine Erstattung bzw. gilt das deutsch-tunesische Abkommen auch für diese Fälle? In der Hotline wusste niemand Bescheid. Danke!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.04.2010 | 09:49

Da Tunesien nicht im DDR-Arbeitskräfteabkommen aufgeführt ist, können diese Arbeitszeiten lediglich als normale Abkommenszeiten gelten. Ihr Onkel soll bei einer deutschen Vertretung in Tunesien (Konsulat/Botschaft) einen deutschen Rentenantrag stellen. Dann wird alles nach diesem Abkommen geprüft.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 01.04.2010 | 16:50
Das wird hier im Forum und auch in der Hotline auf die Schnelle niemand beantworten können, weil dazu sehr spezielle Fachkenntnisse nötig sind. Deshalb rate ich, das Anliegen ausführlich schriftlich darlegen, eine komplette Kopie des SVA beilegen und dem Rentenversicherungsträger einzusenden, damit dort der Vorgang eingehend geprüft werden kann. Sollte noch keine bundesdeutsche Versicherungsnummer für den Onkel vergeben worden sein, dann ist das anzugeben. Wenn Sie Ihren Onkel vertreten, dann benötigen Sie von ihm eine Vollmacht.
-_-am 01.04.2010 | 19:21
In der Liste der vom Arbeitskräfteabkommen der DDR betroffenen Nationalitäten ist Tunesien nicht genannt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und folgende Seiten. Da der Berechtigte sich jedoch in der Republik Tunesien gewöhnlich aufhält, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage schriftlich an die zuständige Verbindungsstelle für Tunesien, die sicherlich nähere Kenntnisse über spezielle Sachverhalte im Zusammenhang mit Tunesien hat. Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Tunesien zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Schwaben (ehemals LVA Schwaben) Dieselstraße 9 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Telefax 0821 500-1000 http://www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
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