Die Erläuterung von sab ist korrekt. Häufig sind in den SV-Ausweisen Arbeitsausfalltage eingetragen. Es handelt sich dabei um die Summe an Tagen, die im vorderen Teil des SV-Ausweises jährlich neben dem Verdienst bescheinigt wurde. Arbeitsausfalltage werden als Anrechnungszeiten nicht für die Zeit des tatsächlichen Arbeitsausfalls (z.B. Mutterschutz) berücksichtigt, sondern immer am Ende des Jahres.
Mit welchem Wert die Anrechnungszeiten in die Rentenberechnung eingehen, ist individuell verschieden und hängt davon ab, wie hoch die durchschnittliche Beitragsleistung ist.