nochmals
bitte um auskunft, ab wann
und wo man beantragen kann?
das steht nach meiner Kenntnis immer noch nicht fest.
Fragen Sie doch mal den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises - der müsste doch dabei gewesen sein, als dieses Gesetz beschlossen wurde.
Warten sie einfach ab, nach der zustimmung durch
den bundesrat wird dies sicher publik gemacht.
Es geht ihnen nichts verloren, glauben sie mir dies.
Tausende von heuschrecken werden aufgewühlt,
wenn sie nur hören , das die drüben noch was zu-
sätzlich bekommen.
Der neid ist groß, selbst meine frau und meine kinder
reagieren auf solche nachrichten skeptisch. Dies, obwohl
sie wissen , auch die bürger der neuen bundesländer
zahlten in die rentenkasse. Nur dumme wissen dies nicht.
Da kann man halt nichts machen, dies ist aber für meine
50 ehejahre nicht schädlich, ist eben volksmeinung.
Mit freundlichen Grüßen.
( der Oberpfälzer Schiko.)
Lese soeben, selbst der fach-
kundige KSC hat scheinbar
ein bischen diese denkweise.
Aber wirklich, das MdB. wird
doch nicht im bundestag den
zahlungsmodus erfahren haben.
MfG.
Meiner Kenntnis nach, sollen die Antgräge bei den zuständigen Rehabilitierungsbehörden gestellt werden.
Diese Kenntnis ist einen Tag alt.
Ausserden sollen die Antragsfristen strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz bis zum 31.12.2011 verlängert werden.
Gruß Tom